Wiesbaden:FDP-Fraktion: Bei Altersfrage Beweispflicht umkehren

Wiesbaden (dpa/lhe) - In der Diskussion um Alterstests bei Flüchtlingen hat die FDP im hessischen Landtag eine stärkere Mitwirkungspflicht junger Asylsuchender gefordert. Sie unterstütze bei der Altersfrage eine Umkehr der Beweispflicht, teilte die FDP-Fraktion am Freitag in Wiesbaden mit. Demnach sei als Erwachsener zu behandeln, wer sein Alter nicht nachweisen kann und nicht durch eine Untersuchung einen Beitrag zur Aufklärung leisten will. Dies hatte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) vorgeschlagen.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - In der Diskussion um Alterstests bei Flüchtlingen hat die FDP im hessischen Landtag eine stärkere Mitwirkungspflicht junger Asylsuchender gefordert. Sie unterstütze bei der Altersfrage eine Umkehr der Beweispflicht, teilte die FDP-Fraktion am Freitag in Wiesbaden mit. Demnach sei als Erwachsener zu behandeln, wer sein Alter nicht nachweisen kann und nicht durch eine Untersuchung einen Beitrag zur Aufklärung leisten will. Dies hatte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) vorgeschlagen.

Die Bundesärztekammer hatte ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern abgelehnt, unter anderem weil etwa Röntgen ohne medizinische Notwendigkeit ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei. Auslöser der Debatte war ein Fall in Rheinland-Pfalz, wo ein angeblich minderjähriger Flüchtling seine 15-jährige Ex-Freundin getötet haben soll. Nach Messerstichen auf ein 17-jähriges Mädchen in Darmstadt lässt die Staatsanwaltschaft das Alter des mutmaßlichen Täters, eines jungen Flüchtlings, überprüfen.

Mehrere Politiker, darunter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), hatten obligatorische Tests bei Flüchtlingen gefordert, wenn deren Alter nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden könne. Die hessische FDP-Landtagsfraktion warf der schwarz-grünen Landesregierung vor, in dieser Frage keine einheitliche Linie zu verfolgen.

Das Sozialministerium verwies auf die Zuständigkeit der kommunalen Jugendämter. Ob die Altersfeststellung neu geregelt werden muss, werde derzeit zwischen Bund und Ländern beraten. „Letztlich ist hier nur ein gemeinsames Vorgehen aller Länder sinnvoll, damit die zuständigen kommunalen Jugendämter bundesweit einheitlich vorgehen“, erklärte ein Ministeriumssprecher.

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