Sigmaringen:Gericht: Abgeschobener Afghane muss zurückgeholt werden

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Sigmaringen (dpa/lsw) - Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Das BAMF teilte auf Anfrage mit, es arbeite an einer Möglichkeit, den Mann zurückzuholen. Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" darüber berichtet.

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Sigmaringen (dpa/lsw) - Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Das BAMF teilte auf Anfrage mit, es arbeite an einer Möglichkeit, den Mann zurückzuholen. Zuvor hatte unter anderem das „Schwäbische Tagblatt“ darüber berichtet.

Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist aber Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage gegen die Abschiebung des Mannes habe aufschiebende Wirkung - er hätte nicht abgeschoben werden dürfen.

Bevor allerdings der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die Behörden des Balkanlandes nach Afghanistan. „Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen“, sagte der Sprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole. Am 21. Dezember soll in Sigmaringen entschieden werden, ob Deutschland oder Bulgarien für den Flüchtling zuständig ist. Der 23-Jährige muss an der mündlichen Verhandlung nicht selbst teilnehmen, er kann sich vom Anwalt vertreten lassen.

Das BAMF erklärte: „Die Bearbeitung der beteiligten Behörden führte durch Verkettung von Umständen im vorliegenden Fall dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nicht berücksichtigt werden konnte“, teilte eine Sprecherin mit. Das Amt „organisiert die Möglichkeit, den Antragsteller zurückzuholen“.

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