Mainz:Nachts und mit Pfefferspray: Kritik an Abschiebung

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Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz hat die Umstände der Abschiebung einer Familie nach Moskau kritisiert. Die Polizei habe die...

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Mainz (dpa/lrs) - Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz hat die Umstände der Abschiebung einer Familie nach Moskau kritisiert. Die Polizei habe die Mutter mit drei Kindern Ende September „mitten in der Nacht ohne Vorwarnung“ aus der Wohnung geholt und dabei Pfefferspray eingesetzt, teilte die Organisation am Mittwoch in Mainz mit. Zusammen mit der Großmutter seien sie nach Russland abgeschoben worden. Der Vater sei in einer Klinik gewesen und mittlerweile der Familie nachgereist. Die Umstände seien unvereinbar mit Menschenrechten und nicht verhältnismäßig.

Während der Initiativausschuss von einer armenischen Familie sprach, bezeichnete das Integrationsministerium die Familie als russisch. Diese sei erstmals 2009 eingereist und habe Asyl beantragt, sei aber nach der Ablehnung 2013 mit finanzieller Rückkehrhilfe freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt, teilte ein Sprecher mit. Vier Monate später sei die Familie erneut eingereist, die Asylanträge seien abgelehnt worden, aber diesmal wollte die Familie nicht ausreisen.

„Da keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise bestand, blieb leider nur die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung. Diese war Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens“, hieß es.

Zur Gefahrenabwehr sei der Pfeffersprayeinsatz unumgänglich gewesen - es habe aber eine umgehende medizinische Versorgung stattgefunden. „Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen bundesweit organisierten Sammelcharterflug, der einen Zugriff zur Nachtzeit auf Grund des vorgegebenen Abflugtermins unvermeidlich machte.“

Auch die Kreisverwaltung Kaiserslautern sprach von einer russischen Familie. Die Behörde sei zur Umsetzung der Ausreisepflicht gesetzlich verpflichtet, teilte eine Sprecherin mit. „Im angesprochenen Fall der ausreisepflichtigen Familie kann nur gesagt werden, dass seitens der Betroffenen alle wiederholt angebotenen Beratungsangebote und Lösungsvorschläge der Verwaltung mehrfach abgelehnt wurden.“

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