Hamburg:Straffälliger Afghane aus Hamburg abgeschoben

Hamburg (dpa/lno) - Unter den 46 aus Deutschland am Mittwoch nach Kabul abgeschobenen Afghanen war auch ein 24 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Hamburg. Es handele sich um einen verurteilten Straftäter, sagte ein Sprecher des Einwohner-Zentralamts. Der Mann sei im November 2015 nach Deutschland gekommen. Sein 2016 gestellter Asylantrag sei ein Jahr später abgelehnt worden. Neben der Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts hätten auch mehrere Strafanzeigen unter anderem wegen Drogen, Diebstahls, Betrugs und der Erschleichung von Leistungen gegen den 24-Jährigen vorgelegen. Seit Anfang des Monats habe er in Hamburg in Abschiebehaft gesessen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Unter den 46 aus Deutschland am Mittwoch nach Kabul abgeschobenen Afghanen war auch ein 24 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Hamburg. Es handele sich um einen verurteilten Straftäter, sagte ein Sprecher des Einwohner-Zentralamts. Der Mann sei im November 2015 nach Deutschland gekommen. Sein 2016 gestellter Asylantrag sei ein Jahr später abgelehnt worden. Neben der Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts hätten auch mehrere Strafanzeigen unter anderem wegen Drogen, Diebstahls, Betrugs und der Erschleichung von Leistungen gegen den 24-Jährigen vorgelegen. Seit Anfang des Monats habe er in Hamburg in Abschiebehaft gesessen.

Auch bei 21 weiteren Abgeschobenen lagen nach Angaben des Bundesinnenministeriums rechtskräftige Verurteilungen vor. Es war die 15. Sammelabschiebung seit Beginn der Flüge Ende 2016. Mehr als die Hälfte der Abgeschobenen kam diesmal aus Bayern. Auch Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen beteiligten sich.

Hamburg hat in diesem Jahr damit bereits 17 ausreisepflichtige Afghanen zwangsweise in ihr Heimatland zurückgeführt. Entgegen den Planungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der die Abschiebungen auf alle ausreisepflichtigen Afghanen ohne Duldung ausweiten will, hält man in der Hansestadt an der Praxis fest, nur terroristische Gefährder, Straftäter und sogenannte Identitätstäuscher zurückzuführen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: