Erfurt:Syrer dürfen weiterhin zu ihren Verwandten nach Thüringen

Erfurt (dpa/th) - Syrische Flüchtlinge sollen weiterhin zu ihren Verwandten nach Thüringen kommen können. Das Migrationsministerium hat eine entsprechende Aufnahmeanordnung um weitere zwei Jahre verlängert. "Angesichts der weiterhin dramatischen Lage in Syrien haben wir uns zu diesem Schritt entschieden", erklärte Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) am Mittwoch. Die Anordnung gibt es seit September 2013 und wurde seitdem immer wieder verlängert. Sie bezieht sich auf Syrer, die noch in dem Bürgerkriegsland ausharren oder bereits in ein Nachbarland geflohen sind und zu Verwandten nach Thüringen kommen wollen.

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Erfurt (dpa/th) - Syrische Flüchtlinge sollen weiterhin zu ihren Verwandten nach Thüringen kommen können. Das Migrationsministerium hat eine entsprechende Aufnahmeanordnung um weitere zwei Jahre verlängert. „Angesichts der weiterhin dramatischen Lage in Syrien haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erklärte Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) am Mittwoch. Die Anordnung gibt es seit September 2013 und wurde seitdem immer wieder verlängert. Sie bezieht sich auf Syrer, die noch in dem Bürgerkriegsland ausharren oder bereits in ein Nachbarland geflohen sind und zu Verwandten nach Thüringen kommen wollen.

Seit dem Bestehen der Anordnung bis Ende des Jahres 2018 nutzten 898 Syrer die Regelung, um in den Freistaat zu kommen, wie aus Daten des Migrationsministeriums hervorgeht. Bis Ende 2017 waren es 713 Syrer.

Die Anordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen eine legale Einreise ermöglichen, wie ein Sprecher sagte. Die Verwandten müssen sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten und einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Eine Weitere Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen haben. Zudem ist eine Verpflichtungserklärung nötig, in der sich ein Verwandter oder ein Dritter bereit erklärt, für den Unterhalt des Einreisewilligen aufzukommen. Für die Kosten, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft entstehen, müssen die Bürgen aber nicht aufkommen.

„Die Regelungen sollen es den Geflüchteten erleichtern, in Thüringen anzukommen und hier Fuß zu fassen“, erklärte Lauinger.

Die Anordnung gilt nicht nur für Kinder oder Ehepartner, sondern unter anderem auch für Großeltern, Enkel sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder.

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