Erfurt:Härtefallkommission oft letzte Hoffnung für Migranten

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Mehrere hundert Migranten in Thüringen setzen derzeit ihre Hoffnungen auf die Härtefallkommission des Landes. Sie entscheidet nach der Ablehnung der...

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Erfurt (dpa/th) - Mehrere hundert Migranten in Thüringen setzen derzeit ihre Hoffnungen auf die Härtefallkommission des Landes. Sie entscheidet nach der Ablehnung der Ausländerbehörden, ob die Betroffenen weiter hierbleiben dürfen. Von Januar bis November sind bei der Kommission nach Angaben von Migrationsstaatssekretär Sebastian von Ammon 191 neue Anträge eingegangen.

Damit wollen 343 Menschen erreichen, dass sie weiterhin in Thüringen beziehungsweise Deutschland bleiben dürfen - obwohl die Ausländerbehörden ihre Ausreise angeordnet hatten. Am Dienstag kommt das Gremium zu einer weiteren Sitzung zusammen. Der Staatssekretär ist qua Amt gleichzeitig sein Vorsitzender.

Ebenfalls von Januar bis November wurden den Angaben zufolge 126 Anträge, die 260 Männer, Frauen und Kinder betrafen, entschieden. Für 198 Migranten wurden Ausreiseanordnungen aufgehoben: Die Kommission kam in diesen Fällen zu dem Schluss, dass die Ausreise eine besondere Härte bedeutet hätte.

Inzwischen begründeten Flüchtlinge ihre Anträge an das Gremium regelmäßig damit, dass sie bereits gut integriert seien, sagte die Migrationsbeauftragte des Landes, Mirjam Kruppa, der Deutschen Presse-Agentur. Sie beherrschten schon oft die deutsche Sprache gut und könnten ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Wenn sich Familien an die Kommission wendeten, begründeten diese ihr Anliegen häufig damit, dass ihre Kinder hier zur Schule gingen und sich zu Hause fühlten.

Nachdem sich um das Jahr 2016 herum laut Kruppa vor allem Menschen aus dem Westbalkan an die Kommission gewandt hätten, versuchten heute vorwiegend Afghanen, Iraker und Tschetschenen, auf diesem Weg etwa ihre Abschiebung zu verhindern. Zudem seien die Anträge damals häufig mit Krankheiten begründet worden.

Die Härtefallkommission kann nach Angaben des Migrationsministeriums Flüchtlingen und anderen Ausländern, die nach Behördenentscheidung ausreisen müssten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilen - soweit dringende humanitäre oder persönliche Gründe dafür sprächen.

Die Kommission ist beim Migrationsministerium angesiedelt. Die Ausländer müssen eines ihrer Mitglieder aufsuchen und darum bitten, dass es einen Antrag für sie stellt. Die zu entscheidenden Fälle sind deshalb schon vorausgewählt, was die relativ hohe Erfolgsquote der Anträge erklärt. Mitglieder der aktuellen Kommission sind neben von Ammon und Kruppa unter anderem auch Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, der Kirchen und der Landesärztekammer.

Die Einrichtung der Kommission 2005 habe sich bewährt, betonte Kruppa. Selbst Ausländerbehörden wendeten sich heute „nicht selten“ an sie, um Einzelfälle vor das Gremium zu bringen. Die Behörden könnten aus rechtlichen Gründen für bestimmte Menschen bisweilen keine Aufenthaltserlaubnis erteilen, obwohl das aus menschlichen Gründen geboten sei. Die Lebenslagen mancher Menschen seien viel zu komplex, als dass Gesetze und Vorschriften sie ausreichend erfassen könnten. Die Kommission aber könne darauf reagieren, sagte Kruppa.

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