Dresden:Flucht vor Abschiebung: Sicherheitsvorkehrungen erhöhen

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Der Hof einer Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild)

Sachsen will nach der Flucht dreier Männer aus dem Abschiebegefängnis Dresden die Sicherheitsvorkehrungen dort erhöhen. Man sei davon ausgegangen, dass der...

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Dresden (dpa/sn) - Sachsen will nach der Flucht dreier Männer aus dem Abschiebegefängnis Dresden die Sicherheitsvorkehrungen dort erhöhen. Man sei davon ausgegangen, dass der innere, fünf Meter hohe Zaun mit einem Übersteigschutz nicht zu überwinden ist und musste sich nun eines Besseren belehren, sagte Walter Bürkel, Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen, am Montag in Dresden. Er sprach von einem bedauerlichen Vorfall. Man habe sich beim Bau der Einrichtung beraten lassen und auf die Höhe des Zaunes vertraut. Der Außenbereich soll nunbaulich angepasst werden. Außerdem werde zusätzliches Personal eingesetzt, wenn die Insassen Hofgang haben.

Am Samstag hatten ein 25 Jahre alter Marokkaner sowie zwei Tunesier im Alter von 20 und 29 Jahren den inneren und äußeren Zaun des Abschiebegefängnisses bei ihrem Freigang überwunden. Danach waren sie in unterschiedlicher Richtung geflüchtet. Bisher fehlt von ihnen jede Spur. Nach Angaben Bürkels waren zum Zeitpunkt der Flucht insgesamt 12 Personen in der Einrichtung untergebracht, davon elf in Abschiebehaft und einer in Gewahrsam - einer der geflohenen Tunesier. Seitens der Landesdirektion seien sieben Mitarbeiter im Einsatz gewesen, dazu noch zwei Wachleute einer privaten Sicherheitsfirma, die die Insassen beim Freigang überwachen sollten.

Bürkel zufolge spielte sich alles in Sekundenschnelle ab. Der Vizepräsident ging davon aus, dass sich die drei Männer abgesprochen hatten. Der herbeieilende Leiter vom Dienst habe die Flüchtenden um etwa zehn Sekunden verpasst - auch weil er erst eine Sicherheitsschleuse durchqueren musste. Bürkel erinnerte daran, dass die Abschiebehaft kein Hochsicherheitstrakt sei und auch keine aktuellen Straftäter unterbringen solle. Im konkreten Fall geht die Behörde auch nicht davon aus, dass die Geflohenen eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Laut Bürkel ist die Flucht der erste Fall dieser Art in dem Abschiebegefängnis.

Das Abschiebegefängnis in Dresden ist seit Dezember 2018 in Betrieb. Dort stehen 58 Plätze zur Verfügung, darunter 24 Plätze für die Abschiebungshaft und 34 für den Ausreisegewahrsam. Die Dauer der Unterbringung in der Haft ist auf höchstens 18 Monate begrenzt, beim Gewahrsam sind es maximal zehn Tage. Die Einrichtung kostete 11,7 Millionen Euro. Über Anträge auf eine Abschiebehaft müssen Gerichte befinden. Haft und Gewahrsam sind für Ausländer gedacht, die zur Ausreise verpflichtet sind und bei denen es Hinweise gibt, dass sie untertauchen wollen. Seit der Eröffnung wurden dort 151 Menschen untergebracht.

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