Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen will die Bundesregierung die Ausweisung krimineller Ausländer erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. „Die bisherigen Hürden für eine Ausweisung waren zu hoch“, erklärte Innenminister Thomas de Maizière.
Migration:Ausweisung krimineller Ausländer soll leichter werden
Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen will die Bundesregierung die Ausweisung krimineller Ausländer erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. "Die bisherigen Hürden für eine Ausweisung waren zu hoch", erklärte Innenminister Thomas de Maizière.
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