Mietrecht:FDP will Rechte der Vermieter stärken

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Die Koalition will die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter angleichen. Vor allem die FDP macht Druck - zum Nachteil der Mieter.

Louay Yassin

Die FDP dringt auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Mietrechts. "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter", sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger in der Bild-Zeitung. Offen ließ Homburger noch, ob die Fristen verlängert oder verkürzt werden sollen.

Die schwarz-gelbe Koalition will Änderungen des Mietrechts, vor allem bei den Kündigungsfristen. (Foto: Foto: dpa)

Seit der rot-grünen Mietrechtsreform von 2001 können Vermieter Bewohnern ihrer Häuser oder Wohnungen nur mit Vierteljahresfrist kündigen, wenn der Vertrag weniger als fünf Jahre bestand. Nach mehr als fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, nach acht Jahren neun Monate. Dagegen kann der Mieter stets mit dreimonatiger Frist aus dem Vertrag ausscheiden.

Der Deutsche Mieterschutzbund e. V. hält es für wahrscheinlich, dass Schwarz-Gelb es den Vermietern ermöglichen will, Mieter auch nach langjährigen Mietverhältnissen binnen drei Monaten loszuwerden. Dies lasse die "gewisse Nähe zwischen Eigentümervereinigung und FDP" erwarten, sagte der Pressesprecher des Vereins, Ulrich Ropertz.

Ropertz nannte eine Änderung der geltenden Regelung "falsch und überflüssig". Die Unterschiede in den Kündigungsfristen zwischen Vermieter und Mieter seien sinnvoll. "Wer lange in einer Wohnung wohnt, braucht lange Kündigungsfristen", erklärte Ropertz. Schließlich brauche ein langjähriger Mieter nach einer Kündigung genügend Zeit, in dem Viertel eine neue Unterkunft zu finden.

Merkel war auch gegen Änderungen

Im umgekehrten Falle müsse ein Mieter etwa im Falle eines Arbeitsplatzwechsels schnell aus dem Mietvertrag herauskommen. "Es macht keinen Sinn für den Mieter, neun Monate auf einem Mietvertrag festzusitzen, wenn man in einer anderen Stadt einen neuen Arbeitsplatz antreten muss", sagte Ropertz. "Das widerspricht der von der Politik geforderten Mobilität und Flexibilität des Arbeitnehmers."

Dies habe auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) noch vor gar nicht allzu langer Zeit so gesehen. In einem Interview mit dem Deutschen Mieterschutzbund habe Merkel 2005 erklärt, sie halte Änderungen an dem rot-grünen Mietrecht für überflüssig.

Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft begrüßte die nun doch geplanten Änderungen. Es gehe darum, dass "Vermieter und Mieter gleich behandelt werden", sagte Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Der Mieter dürfe aber beim Zeitraum der Kündigungsfrist nicht schlechter gestellt werden als jetzt. Der GdW sei durchaus für eine Regelung, dass beide die längeren Kündigungsfristen wie vor der Gesetzesänderung von 2001 erhielten. Bei Härtefällen - etwa der Einweisung ins Pflegeheim oder dem Umzug zu einem neuen Arbeitsplatz nach Arbeitslosigkeit - sei man auch bereit, entsprechende Regelungen in die Mustermietverträge aufzunehmen.

Der Mieterschutzbund sieht in dieser "vermeintlichen Gerechtigkeitslücke" durch unterschiedliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter keinen Grund für Gesetzesänderungen. Schließlich seien auch die Voraussetzungen anders. "Ziel des Vermieters ist es, seine Immobilie so lange wie möglich zu vermieten." Ziel des Mieters sei es, langfristig gut unterzukommen - "im Notfall aber so schnell wie möglich aus dem Vertrag wieder rauszukommen", sagte Rupertz.

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