Mietpreisbremse:Heiko Maas auf unangenehmem Terrain

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stößt mit seinem Vorschlag zur Mietpreisbremse auf Widerstand. (Foto: dpa)

Bei manch dreistem Wohnungseigentümer scheint kein Paragraf zu helfen, merkt Justizminister Heiko Maas bei einem Treffen mit erbosten Mietern. Wegen seines Vorstoßes zur Mietpreisbremse muss der SPD-Politiker sich jetzt auch noch mit dem Koalitionspartner herumschlagen - die Union fürchtet, dass das Gesetz schaden könnte.

Von Robert Roßmann

Dass das Mietrecht ein unangenehmes Terrain ist, hat Heiko Maas bereits Anfang dieser Woche erleben müssen. Der Justizminister besuchte am Montag den Berliner Mieterverein. Normalerweise ist derlei ein Heimspiel für Sozialdemokraten. In vielen Städten sind SPD-Politiker sogar Chefs der örtlichen Mietervereine. Außerdem hat Maas gerade einen Gesetzentwurf fertigstellen lassen, der Mieter vor Maklergebühren und überhöhten Neumieten schützen soll. Der Auftritt des Ministers hätte also eigentlich ein Triumphzug werden müssen. Er wurde es aber nicht.

Der Verein hatte Mieter geladen, die unter dreisten Wohnungseigentümern leiden. Einer nach dem anderen schilderte Maas seine Erfahrungen. Der gab sich zwar verständnisvoll. "Das erkennt ja ein Blinder, um was es hier geht", sagte der Minister zu einem Fall. Der Eigentümer wolle "über exorbitante Mietsteigerungen die Bude leer kriegen". Richtig zufriedenstellen konnte Maas die Mieter aber nicht. Trotz offenkundiger Missstände gab es für keinen der vorgetragenen Fälle einen Paragrafen, der den Mietern geholfen hätte. Das Recht ist hier langsamer als die Realität - für einen Justizminister eine unangenehme Erkenntnis.

Die Union fürchtet, die Mietpreisbremse könne sogar schaden

Jetzt muss sich der Sozialdemokrat auch noch mit dem Koalitionspartner herumschlagen. Die Union hält seinen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Neumieten für unausgegoren. Sie befürchtet, dass die Mietpreisbremse in der vom Minister vorschlagenen Form sogar schaden könnte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer Eigentümern in "angespannten Wohnungsmärkten" eine Grenze setzen dürfen. In diesen extra ausgewiesenen Gebieten soll die Miete nach einem Wohnungswechsel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bisher gibt es praktisch keine Schranke. Das führt oft zu großen Preissprüngen.

Prinzipiell hat die Union gegen die Mietpreisbremse nichts einzuwenden. Sie glaubt aber, dass das eigentliche Problem der Preissprünge fehlender Wohnraum ist. Dieser Mangel könne nur durch Neubau abgestellt werden. Wenn sich Investitionen wegen einer zu drastischen Bremse aber nicht mehr rentierten, wäre am Ende auch den Mietern nicht geholfen.

Experten fordern "objektive Kriterien"

Die Rechts-, Verbraucherschutz- und Bau-Experten der Unionsfraktion haben ihren Unmut über Maas und seinen Gesetzentwurf jetzt in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Darin fordern sie, dass in das Gesetz "objektive Kriterien" für eine Ausweisung von angespannten Wohnungsmärkten aufgenommen werden. Dazu könnte das "Unterschreiten einer bestimmten Leerstandsquote, ein im Verhältnis zum Wohnungsneubau überproportionaler Einwohnerzuwachs oder eine stark steigende Mietpreisentwicklung bei Neuverträgen" gehören. Die Unionsexperten haben die Sorge, dass Länder zu leichtfertig Regionen ausweisen werden.

Die Union hält die Mietpreisbremse für "einen erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum", darum will sie diese nur als vorübergehende Maßnahme gegen besondere Verwerfungen akzeptieren. Sie soll nach dem Willen von CDU und CSU deshalb auf fünf Jahre befristet werden. Außerdem verlangt die Union, dass den betroffenen Ländern und Kommunen im Gesetz vorgeschrieben wird, auch selbst gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen. Ansonsten würde sich an dem eigentlichen Problem, dem Wohnungsmangel, ja nichts ändern. Angesichts all dieser Differenzen dürfte der nächste Besuch des Justizministers bei seinem Koalitionspartner noch unangenehmer werden als der beim Mieterverein.

© SZ vom 21.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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