Nach Klimafonds-Urteil:Union prüft Klage gegen "Doppelwumms"

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Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) prüfen zu lassen. (Foto: IMAGO/IMAGO/Political-Moments)

CDU-Chef Merz droht, auch gegen den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise vor Gericht zu ziehen. Der Bundestag hatte die Gas- und Strompreisbremsen am Donnerstag bis Ende März verlängert.

Nach der erfolgreichen Klage gegen den Klimafonds der Bundesregierung prüft die Union auch eine Klage gegen den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise. CDU-Chef Friedrich Merz sagte am Donnerstagabend im ZDF, er habe ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, ob die Entscheidung des Verfassungsgerichts auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gelte. Er rechne mit einem ersten Ergebnis in der kommenden oder spätestens Anfang der übernächsten Woche.

"Auf dieser Grundlage werde ich dann die Entscheidung treffen, ob wir auch gegen den WSF nach Karlsruhe gehen", kündigte Merz an. Auch in der Bundesregierung wird geprüft, welche Folgen das Karlsruher Urteil für den WSF hat, den Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als "Doppelwumms" gegen die als Folge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiepreise bezeichnet hatte. Der WSF war 2022 unter Aussetzung der Schuldenbremse mit 200 Milliarden Euro Krediten ausgestattet worden. Die Regierung schuf sich damit einen Schuldenrahmen auf Vorrat. Daraus werden unter anderem die Gas- und Strompreisbremsen finanziert. Der Großteil der Ausgaben fällt dieses Jahr an.

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben aber über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die fehlenden 60 Milliarden Euro

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die von der Ampel Ende 2021 vorgenommene Umwidmung von Notlagenkrediten aus der Corona-Pandemie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit fehlen der Koalition nun 60 Milliarden Euro. Dabei hatte das Gericht auch auf das Prinzip der Jährlichkeit verwiesen. Daraus könnte folgen, dass unter Aussetzung der Schuldenbremse aufgenommene Notlagenkredite nur in dem Jahr verwendet werden dürften, in dem die neuen Schulden aufgenommen wurden.

© SZ/Reuters/dpa/skp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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