Menschenrechte:Russische Opposition scheitert mit Klage gegen Wahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die russische Parlamentswahl 2003 für fair - im Gegensatz zur OSZE.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde oppositioneller russischer Parteien wegen ungerechter Wahlen im Jahr 2003 abgewiesen. Der russische Staat habe unter den besonderen Umständen der Duma-Wahl 2003 eine gewisse Neutralität der Medien gewährleistet, hieß es in dem Urteil. Dagegen kann noch Berufung eingelegt werden.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatte damals einen "massiven Einsatz des Staatsapparats" zur Unterstützung der kremltreuen Partei Einiges Russland kritisiert und von einer Verzerrung der Wahlergebnisse gesprochen. Mit diesem Richterspruch schwinden die Chancen russischer Oppositioneller, die nach der von Fälschungsvorwürfen überschatteten Parlamentswahl vom Dezember 2011 den Gang nach Straßburg angetreten haben. Zu diesen Wahlen sind ebenfalls Beschwerden vor dem EGMR anhängig.

2003 gab es wie auch derzeit in Russland Massenproteste, Vorwürfe über Manipulationen und Forderungen nach Neuwahlen. Geklagt hatten die Kommunistische Partei, die mit 12,6 Prozent als zweitstärkste Kraft nach der Kremlpartei Einiges Russland in die Staatsduma einzog, und die liberale Jabloko (4,3 Prozent) sowie sechs Politiker, die damals nicht gewählt wurden. Die Wahl sei wegen der einseitigen Berichterstattung der Medien verfälscht worden, lautete der Hauptvorwurf der Kläger. Sie machten auch einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention geltend.

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