Rechtsextremismus:Horst Mahler aus Haft entlassen

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Horst Mahler im Jahr 2017. (Foto: Balazs Mohai/AP)

Nach zehn Jahren Haftstrafe hat der Neonazi das Gefängnis in Brandenburg unter Auflagen verlassen. Dem früheren RAF-Mitglied droht aber ein neuerlicher Haftbefehl.

Der Neonazi und Holocaustleugner Horst Mahler hat seine mehr als zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt. Der 84-Jährige sei am Montagvormittag aus der Haft in der JVA Brandenburg an der Havel entlassen worden, sagte ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums am Dienstag in Potsdam.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus bemüht sich nun, den ehemaligen Rechtsanwalt, der früher der RAF und später eine Zeit lang der NPD angehörte, wieder ins Gefängnis zu bringen. Gegen Mahler sei inzwischen Anklage in weiteren Fällen von Volksverhetzung erhoben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem Zusammenhang sei auch ein neuer Haftbefehl beantragt worden, der jedoch vom Landgericht Potsdam abgelehnt worden sei. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls sei am Dienstag Beschwerde beim Landgericht Potsdam eingelegt worden.

Mahler war nach vorangegangenen Verurteilungen 2009 vom Landgericht München zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und anschließend vom Landgericht Potsdam zu einer weiteren Strafe verurteilt worden. Weil er zuletzt in der Nähe von Berlin gemeldet war, war er in der JVA Brandenburg an der Havel inhaftiert. Ende September war bekanntgeworden, dass Mahler nach Verbüßung seiner Haftstrafe am 27. Oktober unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen werden sollte.

Mahler sollen Veröffentlichungen werden verboten werden

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Führungsaufsicht beantragt. Mahler sollte die "Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten" werden, wenn er nicht vorab den Staatsschutz beim brandenburgischen Landeskriminalamt informiert und die Texte dort vorlegt. Veröffentlichungen auf der bislang von ihm genutzten Internetseite sollten komplett untersagt werden.

Mahler hat seine Haftstrafe wegen zahlreicher Fälle von Volksverhetzung mit Unterbrechung in Brandenburg an der Havel verbüßt. Eine 2015 geplante Aussetzung der verbliebenen Strafe zur Bewährung wurde wieder aufgehoben. Während einer Aussetzung des Vollzugs wegen Haftunfähigkeit reiste Mahler nach Ungarn, um dort Asyl zu beantragen, wurde dann nach Deutschland ausgeliefert und wieder inhaftiert. Die Anwaltskammer Berlin hat ihm vor einigen Jahren die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen.

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