Mordfall Lübcke:Weitere Ermittlungen gegen Stephan E.

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht. (Foto: Uli Deck/dpa)
  • Gegen den Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke laufen weitere Ermittlungen wegen einer Gewalttat von 2016.
  • Es geht um einen Messerangriff auf einen aus dem Irak stammenden Asylsuchenden.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Die Sicherheitsbehörden prüfen, ob der wegen Mordverdachts an dem nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke inhaftierte Stephan E. 2016 einen irakischen Asylsuchenden in der Nähe von Kassel niedergestochen hat. Das Haus von E. am Stadtrand von Kassel wurde durchsucht, potenzielle Beweismittel wurden sichergestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Kassel mit.

Details wurden nicht genannt, allerdings dürfte es sich um Kleidungsstücke und Gegenstände handeln, die bei der Attacke auf den Schutzsuchenden womöglich verwendet wurden. Ob sich nach mehr als drei Jahren Utensilien bei Stephan E. finden, die einen klaren Bezug zu der Gewaltattacke ergeben, gilt als zweifelhaft.

Anfangsverdacht wohl auch aus geografischen Gründen

Der Geflüchtete war am 6. Januar 2016 unweit der damaligen Erstaufnahmestelle in Lohfelden bei Kassel mit einem Messer niedergestochen worden und an der Schulter verletzt worden. Der Täter entkam unerkannt auf einem Fahrrad, die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt seither wegen versuchter Tötung. Ein Verdächtiger konnte bislang nicht ermittelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hegt aber einen Anfangsverdacht wohl auch aus geografischen Gründen. Stephan E., der früher in der rechtsextremen Szene aktiv war, lebte bis zu seiner Verhaftung im Juni 2019 im Osten Kassels, unweit von Lohfelden. Er soll auch bei der dortigen Bürgerversammlung gewesen sein, bei der Regierungspräsident Lübcke 2015 für die Rechte von Asylsuchenden eintrat und sich Unmut zuzog.

Der mehrfach vorbestrafte E. hatte den Mord an Lübcke zunächst eingeräumt, das Geständnis später aber widerrufen. Wegen des tödlichen Kopfschusses ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen ihn. Sie hat die Untersuchungen im Fall des irakischen Asylsuchenden bislang nicht übernommen.

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