Wiesbaden:Verfassungsreform: Gesetzentwurf nach Sommerpause

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Gesetzentwurf zur Reform der hessischen Verfassung soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. "Wir befinden uns nach mehr als einem Jahr intensiver Arbeit auf der Zielgeraden zu der geplanten Verfassungsänderung", erklärte der Vorsitzende der Enquetekommission des Landtags, Jürgen Banzer, am Mittwoch in Wiesbaden. Wenn alle Änderungsvorschläge eingesammelt sind, werde das Gremium nach den Sommerferien die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vereinbaren.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Gesetzentwurf zur Reform der hessischen Verfassung soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. „Wir befinden uns nach mehr als einem Jahr intensiver Arbeit auf der Zielgeraden zu der geplanten Verfassungsänderung“, erklärte der Vorsitzende der Enquetekommission des Landtags, Jürgen Banzer, am Mittwoch in Wiesbaden. Wenn alle Änderungsvorschläge eingesammelt sind, werde das Gremium nach den Sommerferien die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vereinbaren.

Einfließen werden auch noch Vorschläge aus den drei Bürgerforen, die im Juni in Rüsselsheim, Gießen und Kassel geplant sind. Es sei der Kommission sehr wichtig, die Menschen vor Ort in den Prozess der Verfassungsänderung einzubeziehen, betonte Banzer. Sollte das Interesse so groß sein, dass diese drei Termine nicht ausreichten, dann könne über zusätzliche Foren nachgedacht werden.

Bislang seien im Landtag etwa 250 Änderungsvorschläge diskutiert worden. Neben Landtagsabgeordneten waren die Mitglieder des „Beratungsgremiums Zivilgesellschaft“ sowie Rechts- und Verfassungsexperten beteiligt. Auch Schüler hätten sehr interessante Ideen entwickelt, sagte Banzer. „Das hat mir eine Riesenfreude gemacht.“ Beeindruckt habe ihn unter anderem beim Thema Digitalisierung der Vorschlag der Jugendlichen, ein Recht auf einen analogen Zugang zu Informationen zu verankern.

Nach den Worten von Banzer kann der Zeitplan für die Reform voraussichtlich eingehalten werden. Die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung soll parallel zur nächsten Landtagswahl stattfinden, voraussichtlich im Herbst 2018.

Die Enquete-Kommission hatte sich im März 2016 konstituiert. Vier geplante Änderungen gelten als sicher: die Abschaffung der Todesstrafe, eine Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre, Erleichterungen für Volksbegehren und Volksentscheide sowie eine Verankerung des Staatsziels Ehrenamt.

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