Weimar:Eilantrag gegen Kreiswechsel von Kaltennordheim abgelehnt

Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag des Wartburgkreises zurückgewiesen, der per Eilverfahren den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Kreis Schmalkalden-Meiningen verhindern wollte. Der Antrag des Wartburgkreises sei nicht begründet, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Kreiswechsel ist Bestandteil des vom Landtag vor einer Woche beschlossenen zweiten Gemeindereformgesetzes, das insgesamt mehr als 260 Gemeinden betrifft. Es könne nach der Gerichtsentscheidung nun uneingeschränkt in Kraft treten, betonte Innenminister Georg Maier (SPD) in einer Reaktion. Der Verfassungsgerichtshof habe schnell für Rechtssicherheit für die beteiligten Kommunen und ihre Einwohner gesorgt. Die Regelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag des Wartburgkreises zurückgewiesen, der per Eilverfahren den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Kreis Schmalkalden-Meiningen verhindern wollte. Der Antrag des Wartburgkreises sei nicht begründet, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Kreiswechsel ist Bestandteil des vom Landtag vor einer Woche beschlossenen zweiten Gemeindereformgesetzes, das insgesamt mehr als 260 Gemeinden betrifft. Es könne nach der Gerichtsentscheidung nun uneingeschränkt in Kraft treten, betonte Innenminister Georg Maier (SPD) in einer Reaktion. Der Verfassungsgerichtshof habe schnell für Rechtssicherheit für die beteiligten Kommunen und ihre Einwohner gesorgt. Die Regelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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