Stuttgart:Gesetzentwurf: Betreute Menschen sollen wählen dürfen

Stuttgart (dpa/lsw) - Menschen, die eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen, sollen bei der Kommunalwahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen vom Dienstag vor, der im Schnelldurchlauf noch durchs Parlament muss. Bislang waren betreute Menschen mit Behinderung pauschal von den Wahlen ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied kürzlich, dass dieser pauschale Ausschluss nicht rechtens ist.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Menschen, die eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten brauchen, sollen bei der Kommunalwahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen vom Dienstag vor, der im Schnelldurchlauf noch durchs Parlament muss. Bislang waren betreute Menschen mit Behinderung pauschal von den Wahlen ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied kürzlich, dass dieser pauschale Ausschluss nicht rechtens ist.

Bei dem grün-schwarzen Gesetzentwurf handelt es sich um eine Übergangsregelung. Sie soll gelten, bis der von den Karlsruher Richtern monierte Passus im Bundeswahlrecht überarbeitet ist. Dies muss bis zum Herbst 2021 passieren. Danach will Baden-Württemberg sein Landtags- und Kommunalwahlrecht entsprechend anpassen. Bis dahin sollen betreute Menschen mit Behinderung auch an Bürgermeisterwahlen und an Abstimmungen auf Gemeindeebene teilnehmen dürfen.

Die Übergangsregelung soll am 20. März in den Landtag eingebracht und am 3. April beschlossen werden. Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Wölfle, sprach von einem faulen Kompromiss. „Die betroffenen Menschen mit Behinderungen brauchen keine Übergangslösung für die kommenden Wahlen im Mai 2019, sondern schnellstmöglich das unbefristete Wahlrecht, so wie es in mehreren Bundesländern bereits umgesetzt wird“, teilte Wölfle mit.

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