Schwerin:Überprüfungskommission: Stasi-Hinweise bei Abgeordneten

Schwerin (dpa/mv) - Die Stasi-Überprüfungskommission für den Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat bei zwei Abgeordneten eine Stasitätigkeit festgestellt. Das geht aus dem am Dienstag in Schwerin veröffentlichten Abschlussbericht der Kommission hervor. Demnach liegen für den AfD-Abgeordneten Enrico Komning Hinweise auf eine hauptamtliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR vor. Die Kommission beruft sich dabei auf den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Komning, der jetzt für die AfD in den Bundestag eingezogen ist, sei jedoch vor Abschluss der Überprüfung aus dem Landtag ausgeschieden. Eine Feststellung könne daher nicht mehr erfolgen.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Stasi-Überprüfungskommission für den Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat bei zwei Abgeordneten eine Stasitätigkeit festgestellt. Das geht aus dem am Dienstag in Schwerin veröffentlichten Abschlussbericht der Kommission hervor. Demnach liegen für den AfD-Abgeordneten Enrico Komning Hinweise auf eine hauptamtliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR vor. Die Kommission beruft sich dabei auf den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Komning, der jetzt für die AfD in den Bundestag eingezogen ist, sei jedoch vor Abschluss der Überprüfung aus dem Landtag ausgeschieden. Eine Feststellung könne daher nicht mehr erfolgen.

Der zweite Abgeordnete ist Torsten Koplin von der Linksfraktion, der sich jedoch schon mehrfach zu seiner Vergangenheit bekannt hat. Er diente beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ in Berlin, einer Struktureinheit des Staatssicherheitsdienstes. Nach dieser hauptamtlichen Tätigkeit sei er später eine inoffizielle Mitarbeit eingegangen und habe vom MfS zwei Geldprämien im Gesamtwert von 200 Mark erhalten.

Insgesamt waren von den 71 Abgeordneten des 2016 neu gewählten Landtags 39 durch die Landtagspräsidentin angeschrieben und um ihre Zustimmung zur Überprüfung auf eine Stasi-Tätigkeit gebeten worden. An 32 Abgeordnete waren keine Schreiben gegangen, weil sie zum Stichtag 1990 noch keine 18 Jahre alt waren. 28 der angeschriebenen Abgeordneten erklärten ihre Zustimmung. Zu 26 von ihnen ergaben sich   keine Hinweise auf eine Mitarbeit.

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