Landtag - Schwerin:Streit um Bestattungskultur geht nach Experten-Report weiter

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Schwerin (dpa/mv) - Die Expertenkommission zur Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag einstimmig Empfehlungen für ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet - zufrieden sind aber nicht alle. Vier Mitglieder der Kommission - die Linken-Landtagsabgeordnete Eva-Maria-Kröger, Jürgen Fischer von der Verbraucherzentrale MV und Vertreter von zwei Bestatter-Fachverbänden - forderten in einem Sondervotum, die bisher verbotene, gleichwohl häufig praktizierte Ascheteilung zu ermöglichen.

"Geringe Mengen Asche werden heute schon entnommen, um kleine Erinnerungsstücke herzustellen. Dieses Angebot sollte legalisiert werden", forderte Kröger. Für den CDU-Mann Sebastian Ehlers ist das Nein der Kommission zur Ascheteilung hingegen wesentlich, wie er nach der letzten Sitzung betonte. Die AfD erklärte zufrieden, es bleibe, auch mit der Beibehaltung der Friedhofspflicht, beim Bewährten. Ob und wie das Bestattungsgesetz geändert wird, entscheidet der Landtag.

Die Kommission will die Friedhofspflicht etwas lockern. Nach ihrer Empfehlung sollte es künftig möglich sein, die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen für eine gewisse Zeit der Trauer mit nach Hause zu nehmen, ehe sie bestattet wird. Das geht dem AfD-Abgeordneten Jens-Holger Schneider zu weit: "Wir bezweifeln den Mehrwert für Trauernde."

Der CDU-Abgeordnete Ehlers kündigte zu dem Thema ein Sondervotum an: "Den Vorschlag zur Aufbewahrung der Urne in der Häuslichkeit sehe ich aus zahlreichen Gründen kritisch", erklärte er. "Schwierigkeiten ergeben sich schon daraus, dass selbst nahe Verwandte sich zerstreiten könnten. Wird der Zugang zur Urne verwehrt, dann ist Trauerarbeit nicht mehr möglich." Er sei guter Dinge, dem Sondervotum mit Stimmen aus den Kirchen, der jüdischen Gemeinde und dem Städte- und Gemeindetag Gewicht zu verleihen.

Nach Angaben der SPD-Vertreterin in der Expertenkommission, Martina Tegtmeier, können Sondervoten noch in den nächsten zwei Wochen eingereicht werden. Am 31. Dezember soll der Bericht dem Landtag übergeben werden. "Danach werden die Fraktionen entscheiden, ob das Bestattungsgesetz in diesem Sinne angepasst wird", erklärte Tegtmeier. Der Bericht gebe eine gute Grundlage. Neben der Lockerung der Friedhofspflicht gehe es darin auch um mehr Qualität in der Leichenschau und im Bestattungsgewerbe sowie um die Verhinderung von Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen.

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