Schwerin:Nachträglicher Ordnungsruf für AfD-Fraktionschef Kramer

Schwerin (dpa/mv) - Das Landtagspräsidium hat wegen der wiederholten Verwendung des Begriffes "Neger" in einer Landtagsdebatte im Oktober gegen AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer nachträglich einen Ordnungsruf verhängt. Wer als Abgeordneter einen solchen Begriff verwende, müsse sich darüber im Klaren sein, dass dieser im öffentlichen Sprachgebrauch negativ belegt sei, sagte Vizepräsidentin Mignon Schwenke am Mittwoch im Landtag in Schwerin.

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Schwerin (dpa/mv) - Das Landtagspräsidium hat wegen der wiederholten Verwendung des Begriffes „Neger“ in einer Landtagsdebatte im Oktober gegen AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer nachträglich einen Ordnungsruf verhängt. Wer als Abgeordneter einen solchen Begriff verwende, müsse sich darüber im Klaren sein, dass dieser im öffentlichen Sprachgebrauch negativ belegt sei, sagte Vizepräsidentin Mignon Schwenke am Mittwoch im Landtag in Schwerin.

Die AfD legte Widerspruch im Ältestenrat ein, der aber zurückgewiesen wurde. Daraufhin kündigte Kramer juristische Schritte an. „Der Ordnungsruf hat etwas von Sprachpolizei. Ich werde das vom Landesverfassungsgericht prüfen lassen“, sagte er.

Kramer hatte in der von seiner Fraktion beantragten Landtagsdebatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber den Begriff „Neger“ zunächst in einem Zwischenruf gebraucht. Nach eigenen Angaben ließ er sich durch Aussagen der Linken-Abgeordneten Karen Larisch dazu hinreißen. In einer persönlichen Erklärung räumte Kramer ein, dass sein Zwischenruf „möglicherweise unparlamentarisch“ gewesen sei. Doch habe er „Neger“ nicht diskriminierend oder rassistisch gemeint und lasse sich nicht vorschreiben, was als Schimpfwort gelte, betonte er.

Einen nachträglichen Ordnungsruf erhielt in gleicher Sache auch der Linken-Abgeordnete Peter Ritter. Er habe in seiner empörten Entgegnung „die Grenze der persönlichen Beleidigung überschritten“, sagte Schwenke zur Begründung.

Mit Ordnungsrufen werden unparlamentarische Äußerungen und ungebührliches Benehmen im Parlament geahndet. Nach drei Ordnungsrufen wird dem Betroffenen das Wort für die gesamte Sitzung entzogen.

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