Schwerin:Einfachere Buchhaltung für Kommunen: Gesetz auf Weg gebracht

Schwerin (dpa/mv) - Für Bürgermeister und Gemeindevertreter kleinerer Kommunen ist eine schlankere Buchhaltung in Sicht. Der Landtag beriet am Mittwoch in erster Lesung das "Doppik-Erleichterungsgesetz". Die doppelte Buchhaltung nach dem Vorbild des Bilanzwesens in der Wirtschaft war 2012 für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt worden.

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Schwerin (dpa/mv) - Für Bürgermeister und Gemeindevertreter kleinerer Kommunen ist eine schlankere Buchhaltung in Sicht. Der Landtag beriet am Mittwoch in erster Lesung das „Doppik-Erleichterungsgesetz“. Die doppelte Buchhaltung nach dem Vorbild des Bilanzwesens in der Wirtschaft war 2012 für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt worden.

Die Doppik soll die Werte, den Wertverzehr und die Investitionen einer Kommune transparenter als die bis dahin gültige Kameralistik darstellen, hat sich aber gerade für kleine Gemeinden und ehrenamtliche Gemeindevertreter als zu kompliziert erwiesen. Darauf wiesen in der Debatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) und Redner mehrerer Fraktionen hin.

Der Verwaltungsaufwand soll nun spürbar reduziert werden. So ist laut Gesetzentwurf vorgesehen, dass nur noch kreisfreie und große kreisangehörige Städte einen Gesamtabschluss vorlegen müssen. Die übrigen Gemeinden sollen wählen dürfen, ob sie einen Gesamtabschluss oder nur einen Beteiligungsbericht erstellen. Kommunen mit kurzfristigen Haushaltsproblemen sollen kein Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen müssen.

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