Potsdam:Weiser: Landesrechnungshof nicht für Strafrecht zuständig

Potsdam (dpa/bb) - In der Affäre um Betrugsermittlungen gegen Brandenburgs Landtagsvizepräsidenten Dieter Dombrowski hat sich nun auch der Landesrechnungshof zu Wort gemeldet. Die Grünen-Fraktion will am Dienstag im Landtagspräsidium klären, warum Landtagspräsidentin Britta Stark wegen der Betrugsvorwürfe die Staatsanwaltschaft und nicht den Landesrechnungshof eingeschaltet hat. "Der Landesrechnungshof hat die uneingeschränkte Befugnis, alle Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung zu prüfen", sagte Landesrechnungshof-Präsident Christoph Weiser am Montag. "Er ist jedoch nicht originär zuständig dafür, Sachverhalte strafrechtlich zu beurteilen." Das sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

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Potsdam (dpa/bb) - In der Affäre um Betrugsermittlungen gegen Brandenburgs Landtagsvizepräsidenten Dieter Dombrowski hat sich nun auch der Landesrechnungshof zu Wort gemeldet. Die Grünen-Fraktion will am Dienstag im Landtagspräsidium klären, warum Landtagspräsidentin Britta Stark wegen der Betrugsvorwürfe die Staatsanwaltschaft und nicht den Landesrechnungshof eingeschaltet hat. „Der Landesrechnungshof hat die uneingeschränkte Befugnis, alle Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung zu prüfen“, sagte Landesrechnungshof-Präsident Christoph Weiser am Montag. „Er ist jedoch nicht originär zuständig dafür, Sachverhalte strafrechtlich zu beurteilen.“ Das sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Nach einem Hinweis der Landtagsverwaltung hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Dombrowski eingeleitet, weil er in den Jahren 2015 bis 2017 beim Landtag unrechtmäßig Kosten abgerechnet haben soll. Dies betrifft ein Essen mit CDU-Politikern, eine Zweitwohnung und Fährtickets. Ein Schaden entstand nicht, weil Dombrowski strittige Erstattungen zurückgezahlt beziehungsweise gar nicht erhalten hat.

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