Potsdam:Wahlrecht in Brandenburg soll ausgeweitet werden

Potsdam (dpa/bb) - Mehr als 2400 derzeit von den Wahlen zum Landtag und in den Kommunen ausgeschlossene Menschen im Land Brandenburg sollen künftig wählen können. Der Landtag beriet am Donnerstag in erster Lesung eine entsprechende Gesetzesnovelle. Betroffen wären vor allem voll betreute Behinderte und Menschen, die nach einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Der Gesetzesentwurf fand im Plenum über alle Fraktionen hinweg viel Zustimmung. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass andere Bundesländer ihre Gesetze bereits geändert hätten und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dies erfordere.

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Potsdam (dpa/bb) - Mehr als 2400 derzeit von den Wahlen zum Landtag und in den Kommunen ausgeschlossene Menschen im Land Brandenburg sollen künftig wählen können. Der Landtag beriet am Donnerstag in erster Lesung eine entsprechende Gesetzesnovelle. Betroffen wären vor allem voll betreute Behinderte und Menschen, die nach einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Der Gesetzesentwurf fand im Plenum über alle Fraktionen hinweg viel Zustimmung. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass andere Bundesländer ihre Gesetze bereits geändert hätten und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dies erfordere.

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