Koalition:Mehr Kontrolle der Finanzen rechtsextremer Netzwerke

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Wie lässt sich die Finanzierung rechtsextremer Netzwerke genauer beobachten? Die Regierungskoalition in Brandenburg diskutiert das Thema schon länger. Eine Lösung zeichnet sich ab.

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Potsdam (dpa/bb) - Die rot-schwarz-grüne Koalition in Potsdam will dem Verfassungsschutz eine bessere Kontrolle von Finanzströmen rechtsextremer Netzwerke ermöglichen. Wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, soll noch vor der Landtagswahl im Herbst das Verfassungsschutzgesetz entsprechend geändert werden.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Benjamin Raschke teilte dazu am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Zu sinnvollen Maßnahmen sind wir immer bereit - vorausgesetzt, dass Missbrauch vorgebeugt wird.“

SPD, CDU und Grüne erwägen, Paragraf 14a des Verfassungsschutzgesetzes zu überarbeiten, in dem unter anderem Kriterien festgelegt sind, wann dem Verfassungsschutz Finanzermittlungen gegen Extremisten erlaubt sind. Das Ziel sind weniger Beschränkungen.

Die Grünen hatten die Überarbeitung des Gesetzes lange mit Skepsis betrachtet. Innenminister Michael Stübgen (CDU) hält mehr Befugnisse in dieser Frage dagegen schon lange für unverzichtbar. Als Vorbild dienen die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), dem Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten zu geben, in den Blick zu nehmen, wie sich extremistische Gruppierungen finanzieren.

„Ich teile die Auffassung der Bundesinnenministerin, dass wir Finanzströme von extremistischen Bestrebungen stärker aufklären müssen“, sagte Stübgen am Montag auf Anfrage. „Wenn wir dem Geld folgen, können wir Finanzquellen von Extremisten trockenlegen und Akteure im Hintergrund leichter identifizieren“, so der CDU-Politiker. „Dafür müsste auch in Brandenburg das Verfassungsschutzgesetz geändert werden.“ Die Entscheidung darüber liege allerdings beim Landtag als dem Gesetzgeber.

Grünen-Fraktionschef Raschke wollte keine Angaben zum aktuellen Stand machen und wies darauf hin, noch seien die drei Parteien im Gespräch dazu. Die Sprecherin der CDU-Fraktion, Monika Larch, äußerte sich ganz ähnlich: „Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen werden gemeinsam vor die Presse treten, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind.“ Damit wird bereits in naher Zukunft gerechnet.

Nach dem Bericht der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ liegt den Grünen viel daran, dass die sogenannte G-10-Kommission des Landtags auch bei den geplanten Finanzermittlungen eingebunden wird. Nach Artikel 10 Grundgesetz und dem entsprechenden Ausführungsgesetz des Landes Brandenburg darf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ohne Mitteilung an den Betroffenen nur eingeschränkt werden, wenn die G10-Kommission die Maßnahme überprüft hat. Hält die Kommission die entsprechende Anordnung für unzulässig, muss das Ministerium sie einstellen.

© dpa-infocom, dpa:240226-99-131464/2

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