Potsdam:Brandenburger Landtag beschließt umstrittenes Polizeigesetz

Lesezeit: 2 min

Potsdam (dpa/bb) - Mit knapper Mehrheit hat der Brandenburger Landtag das umstrittene neue Polizeigesetz beschlossen. Für die neuen Befugnisse der Polizei im Kampf gegen den Terrorismus und die Organisierte Kriminalität stimmten 45 Abgeordnete vornehmlich der rot-roten Koalition. 37 Nein-Stimmen kamen von der Opposition, eine Enthaltung gab es in der Linke-Fraktion. Nach den neuen Bestimmungen können Gefährder künftig bis zu vier Wochen vorbeugend in Haft genommen werden. Zur Abwehr von Gefahren können Meldeauflagen verhängt werden. Zudem kann die Polizei Kontrollen an Bundesfernstraßen durchführen ("Schleierfahndung") und Einsätze der Beamten mit Körperkameras dokumentieren. Die Speicherfrist der öffentlichen Videoüberwachung wird von zwei Tagen auf zwei Wochen verlängert.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Mit knapper Mehrheit hat der Brandenburger Landtag das umstrittene neue Polizeigesetz beschlossen. Für die neuen Befugnisse der Polizei im Kampf gegen den Terrorismus und die Organisierte Kriminalität stimmten 45 Abgeordnete vornehmlich der rot-roten Koalition. 37 Nein-Stimmen kamen von der Opposition, eine Enthaltung gab es in der Linke-Fraktion. Nach den neuen Bestimmungen können Gefährder künftig bis zu vier Wochen vorbeugend in Haft genommen werden. Zur Abwehr von Gefahren können Meldeauflagen verhängt werden. Zudem kann die Polizei Kontrollen an Bundesfernstraßen durchführen (Schleierfahndung) und Einsätze der Beamten mit Körperkameras dokumentieren. Die Speicherfrist der öffentlichen Videoüberwachung wird von zwei Tagen auf zwei Wochen verlängert.

SPD und Linke hatten zuvor nach langen Verhandlungen vereinbart, dass die Überwachung von Messengerdiensten sowie die Befugnis zu Online-Durchsuchungen nicht ins Gesetz kommt. Alle SPD-Abgeordneten und die große Mehrheit der Linke-Fraktion stimmten für die erweiterten Befugnisse der Polizei. Auch die fraktionslose Abgeordnete Iris Schülzke stimmte dafür. Die Linke-Abgeordnete Isabelle Vandré votierte dagegen, ihr Fraktionskollege Volkmar Schöneburg enthielt sich. Die Oppositionsfraktionen von CDU, AfD und Grünen sowie weitere vier fraktionslose Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung gegen das Gesetz.

Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) machte in der Debatte deutlich, dass er die sogenannte Quellen-TKÜ zum Ausspähen von Messengerdiensten gern im Gesetz belassen hätte. Diese Befugnis wurde auf Druck der Linke gestrichen, die darin sowie bei der ebenfalls gestrichenen Online-Durchsuchung zu tiefe Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sah. „Falls das Bundesverfassungsgericht die Quellen-TKÜ für verfassungskonform erklärt, werden wir in diesem Hause vielleicht auch noch eine andere Entscheidung erleben“, sagte Schröter.

Der Linke-Abgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg betonte, dass der Gesetzentwurf ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern sei. „Er hält die Balance zwischen polizeilichen Eingriffsrechten und bürgerlichen Freiheitsrechten.“ Die Befugnisse der Polizei seien so ausgestaltet worden, dass ein Missbrauch ausgeschlossen sei.

Dagegen teilten die Linke-Abgeordneten Schöneburg und Vandré in einer gemeinsamen Erklärung mit, die Eingriffe in die Bürgerrechte gingen ihnen trotz der erreichten Abstriche immer noch zu weit. „Das neue Polizeigesetz ist aus unserer Sicht trotzdem weder erforderlich noch geeignet, um ein ausgewogenes Verhältnis von bürgerlicher Freiheit und polizeilichen Sonderrechten herzustellen“, erklärten sie.

Die Kritik von Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher zielte in dieselbe Richtung. Mit dem Gesetz würden weitere polizeiliche Befugnisse in das Vorfeld der Begehung von Straftaten verlagert, rügte sie. „An vielen Stellen des Entwurfs reicht bereits der Verdacht, dass eine Straftat begangen werden könnte, um teils drastische polizeiliche Maßnahmen durchzuführen.“

Der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher griff Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) wegen der Zugeständnisse an den Koalitionspartner direkt an. „Sie lassen ihren Innenminister im Regen stehen und Sie lassen die Polizisten im Regen stehen“, rief er Woidke zu. „Der Verdacht, dass Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ auf unbescholtene Bürger angewendet werden soll, entbehrt jeder Grundlage“, betonte Lakenmacher. Ein Gesetzentwurf der CDU mit entsprechenden Befugnissen bekam aber keine Mehrheit im Landtag.

Der AfD-Abgeordnete Thomas Jung sprach von einem „Gesetz zum Machterhalt von Rot-Rot“. „Es nimmt unseren Ermittlern bei der Polizei wesentliche Werkzeuge aus der Hand, über die Kollegen in anderen Bundesländern verfügen“, kritisierte Jung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: