Potsdam:Auch AfD-Gutachten hält Doppelhaushalt für unzulässig

Potsdam (dpa/bb) - Nach der CDU hat auch die AfD in Brandenburg ein Gutachten vorgelegt, wonach der von der rot-roten Koalition geplante Doppelhaushalt gegen die Verfassung verstoße. Das Gutachten des Juristen Karl Albrecht Schachtschneider komme zum Ergebnis, dass der derzeitige Landtag keinen Haushalt verabschieden dürfe, der so weit in die neue Wahlperiode hineinreiche, teilte die Fraktion mit. Hintergrund ist, dass bereits am 1. September 2019 ein neuer Landtag gewählt wird.

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Potsdam (dpa/bb) - Nach der CDU hat auch die AfD in Brandenburg ein Gutachten vorgelegt, wonach der von der rot-roten Koalition geplante Doppelhaushalt gegen die Verfassung verstoße. Das Gutachten des Juristen Karl Albrecht Schachtschneider komme zum Ergebnis, dass der derzeitige Landtag keinen Haushalt verabschieden dürfe, der so weit in die neue Wahlperiode hineinreiche, teilte die Fraktion mit. Hintergrund ist, dass bereits am 1. September 2019 ein neuer Landtag gewählt wird.

Die Koalition aus SPD und Linke hatte dagegen argumentiert, ohne Doppelhaushalt fehle die notwendige Kontinuität, weil der neue Landtag nach der Wahl nicht so schnell einen kompletten Haushalt verabschieden könne. Allerdings könne eine neue Mehrheit durch einen Nachtragshaushalt immer noch selbst eigene Schwerpunkte setzen.

Die AfD hält sich nun eine Klage vor dem Verfassungsgericht offen. Auch die CDU will notfalls diesen Weg gehen. Der Doppelhaushalt soll nach derzeitigem Planungsstand im Dezember vom Landtag verabschiedet werden.

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