Neubrandenburg:Trauerstaatsakt: Tebben hat keine Dienstpflichten verletzt

Schwerin (dpa/mv) - Der Ausschluss der AfD vom Trauerstaatsakt für die ehemalige Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) ist nach einer Prüfung durch den Landtag rechtens gewesen. Landtagsdirektor Armin Tebben habe keine Dienstpflichten verletzt, teilte ein Sprecher am Mittwoch in Schwerin mit.

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Schwerin (dpa/mv) - Der Ausschluss der AfD vom Trauerstaatsakt für die ehemalige Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) ist nach einer Prüfung durch den Landtag rechtens gewesen. Landtagsdirektor Armin Tebben habe keine Dienstpflichten verletzt, teilte ein Sprecher am Mittwoch in Schwerin mit.

Ein Trauerstaatsakt könne nur in Übereinstimmung mit dem letzten Willen des Verstorbenen beziehungsweise dem Willen seiner nächsten Angehörigen abgehalten werden. Deshalb habe Tebben „der ausdrücklichen Weisung der verstorbenen Landtagspräsidentin entsprechend“ gebeten, keine Einladungen an die AfD-Fraktion zu schicken. Das Verfahren sei damit abgeschlossen, sagte der Sprecher.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Tebben eingereicht. Beim Staatsakt mit rund 500 Gästen am 13. Mai in der Neubrandenburger Konzertkirche war die AfD als einzige Fraktion nicht eingeladen.

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