Mainz:Rheinland-Pfalz: Beförderungsaffäre geht an höchstes Gericht

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Das Logo der CDU steht an einer Scheibe. (Foto: Fabian Strauch/dpa/Archivbild)

Die Beförderungsaffäre in Rheinland-Pfalz bleibt auch nach dem Rücktritt von Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) auf der Tagesordnung: Die CDU-Fraktion...

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Mainz (dpa/lrs) - Die Beförderungsaffäre in Rheinland-Pfalz bleibt auch nach dem Rücktritt von Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) auf der Tagesordnung: Die CDU-Fraktion kündigte am Freitag im Landtag an, sie werde sich deswegen an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz wenden. Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin warf der Landesregierung aus SPD, FDP und Grünen Verschleierung vor. Mit ihrer Antwort auf eine Große Anfrage seiner Fraktion habe sie lediglich versucht, sich über den Zeitpunkt der Landtagswahl am 14. März zu retten. „Meine Fraktion wird daher den Verfassungsgerichtshof anrufen und die Verfassungsmäßigkeit der Antwort überprüfen lassen.“

Der im November erklärte Rücktritt von Höfken und Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) im Umweltministerium sei nur ein Zwischenschritt gewesen, sagte Martin und attackierte scharf die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Daniela Schmitt (FDP). Nach der Antwort der Landesregierung wurden seit 2016 im Umweltministerium 94 und im Wirtschaftsministerium 38 Beschäftigte ohne die vorgeschriebene schriftliche Beurteilung befördert.

„Daniela Schmitt redet diesen Rechtsverstoß schön“, wenn sie sage, dass lediglich die schriftliche Dokumentation der Beurteilung gefehlt habe, sagte Martin. Dies sei so, als ob jemand mit einem Tippschein zur Lotto-Annahmestelle gehe, sechs richtige Zahlen mit Zusatzzahl angebe und dann sage: „Ich habe es nur nicht aufgeschrieben“. Im Ministerium von Schmitt und Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) habe es eine „systematische verfassungsrechtswidrige Beförderungspraxis“ gegeben.

Schmitt, die auch FDP-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl ist, hat erklärt, dass es sich in allen Fällen um Beamtinnen und Beamte handle, die sich ohne Stellenwechsel auf ihren Dienstposten bewährt hätten. Die Auswahlentscheidung sei ausschließlich nach den beamtenrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und Leistung erfolgt, der Personalrat sei umfassend beteiligt worden. Es habe auch keine Beschwerden oder Klagen gegeben.

Im Fall der strittigen und inzwischen geänderten Praxis im Umweltministerium ging es hingegen um die Beschwerde einer Beamtin. Ein im September 2020 bekanntgewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz bezeichnete die Beförderungspraxis im Umweltministerium als „grob rechtswidrig“.

Nachdem die Landesregierung die Antwort auf die Anfrage im Dezember vorgelegt hatte, beauftragte die CDU-Fraktion den Würzburger Professor für öffentliches Recht, Ralf Brinktrine, mit einem Rechtsgutachten. Bei der Vorstellung des Gutachtens in der vergangenen Woche sagte Brinktrine, die Antwort der Landesregierung lasse Fragen offen. „Das hätte man durchaus auch klarer und präziser formulieren können, damit man einen besseren Einblick in die Sache bekommt.“

Auch der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Joachim Paul sprach von Verschleierungstaktik. Dennoch biete die Antwort durchaus einen Erkenntnisgewinn sagte Paul, „Es gibt nicht nur meterdicken grünen Filz, es gibt roten Filz seit 30 Jahren, es gibt auch gelben Filz.“

In der Landtagsdebatte am Freitag, zum letzten Tagesordnungspunkt dieser Wahlperiode, wies der Staatssekretär im Innenministerium, Randolf Stich (SPD), die Vorwürfe der CDU zurück. Die Landesregierung habe die 100 Fragen der CDU-Fraktion auf 151 Seiten „ausführlich und erschöpfend“ beantwortet. Der SPD-Abgeordnete Hans Jürgen Noss sagte, wenn die CDU mit den Antworten auf die Anfrage unzufrieden sei, hätte sie vielleicht andere Fragen stellen sollen. Der FDP-Abgeordnete Marco Weber und Grünen-Fraktionschef Bernhard Braun sprachen von einem Wahlkampfmanöver der CDU.

© dpa-infocom, dpa:210129-99-224656/3

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