Mainz:Landtag beschließt Wahlgesetz: Ein Wahlkreis mehr

Mainz (dpa/lrs) – Die Zahl der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz erhöht sich von bisher 51 auf künftig 52. Das ist eine Änderung, die das neue Wahlgesetz vorsieht, das der Landtag in Mainz am Mittwoch beschlossen hat. Dafür stimmten die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne, dagegen die CDU-Fraktion. Die Vertreter der AfD enthielten sich im Plenum.

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Mainz (dpa/lrs) – Die Zahl der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz erhöht sich von bisher 51 auf künftig 52. Das ist eine Änderung, die das neue Wahlgesetz vorsieht, das der Landtag in Mainz am Mittwoch beschlossen hat. Dafür stimmten die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne, dagegen die CDU-Fraktion. Die Vertreter der AfD enthielten sich im Plenum.

Hintergrund sind verfassungsrechtliche Vorgaben für möglichst gleich große Wahlkreise. Mainz wird nun bei der nächsten Landtagswahl 2021 drei statt bislang zwei Wahlkreise haben. In der wachsenden Landeshauptstadt liegt die Zahl der Stimmberechtigten mittlerweile deutlich über der eines durchschnittlichen Wahlkreises.

Umgekehrt ist die Entwicklung in der Südwestpfalz. Dort wird der alte Wahlkreis 48 mit der kreisfreien Stadt Pirmasens und den Verbandsgemeinden Annweiler und Rodalben aufgeteilt. Zudem entsteht ein neuer Wahlkreis mit Germersheim, Wörth und den Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim. Ungeachtet der Wahlkreiszuschnitte wird der Landtag weiterhin 101 Abgeordnete haben. Künftig werden aber 49 statt bisher 50 Listenkandidaten Teil des Plenums.

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