Landtag - Mainz:Gesetz für neue Einteilung von Wahlkreisen: Landtag berät

Mainz (dpa/lrs) - Die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in Rheinland-Pfalz macht eine Neueinteilung der Wahlkreise erforderlich. Der Landtag in Mainz nahm am Mittwoch die Beratung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung auf. Innenminister Roger Lewentz (SPD) bat um Zustimmung der Fraktionen für die neue Wahlkreiseinteilung. Zunächst wird die Neuregelung jetzt im Innenausschuss beraten, ehe der Landtag darüber abstimmt.

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Mainz (dpa/lrs) - Die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in Rheinland-Pfalz macht eine Neueinteilung der Wahlkreise erforderlich. Der Landtag in Mainz nahm am Mittwoch die Beratung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung auf. Innenminister Roger Lewentz (SPD) bat um Zustimmung der Fraktionen für die neue Wahlkreiseinteilung. Zunächst wird die Neuregelung jetzt im Innenausschuss beraten, ehe der Landtag darüber abstimmt.

Um die verfassungsrechtliche Vorgabe zu erfüllen, möglichst gleich große Wahlkreise zu bilden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass es künftig 52 statt 51 Wahlkreise gibt. Die Zahl der Stimmberechtigten in einem Wahlkreis soll den Durchschnitt aller Wahlkreise um höchstens 25 Prozent über- oder unterschreiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Landeshauptstadt Mainz aus drei statt bisher zwei Wahlkreisen besteht. Außerdem soll die Wahlkreiseinteilung in der Pfalz zwischen Germersheim und Pirmasens neu geordnet werden. Da der Landtag wie bisher 101 Abgeordnete haben soll, wird die Zahl der über Parteilisten gewählten Parlamentarier von 50 auf 49 verringert.

Der neue Zuschnitt der Wahlkreise dürfe nicht auf kommende Legislaturperioden verschoben werden, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller. SPD, FDP und Grüne unterstützten die vorgeschlagene Neueinteilung.

Für die CDU-Fraktion sagte der parlamentarische Geschäftsführer Martin Brandl, der 52. Wahlkreis sei eine unorthodoxe Lösung, aber auch eine sinnvolle Reaktion auf das Bevölkerungswachstum in Rheinhessen. In der Süd- und Südwestpfalz müsse aber die Wahlkreiskontinuität erhalten bleiben. Momentan unterschreite keiner der Wahlkreise im südlichen Rheinland-Pfalz die maximal zulässige Abweichung von 25 Prozent vom Durchschnitt der Stimmberechtigten. Die CDU werde dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. Auch die AfD wandte sich gegen die von der Regierung vorgeschlagene Lösung.

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