Magdeburg:Zeuge: Aus Stress falsche Infos zu Briefwahlregeln gegeben

Magdeburg (dpa/sa) - Im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Stendaler Wahlaffäre hat ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung falsche Informationen zu Briefwahlregeln mit hoher Arbeitsbelastung begründet. Bei der Kommunalwahl 2014 war in Stendal gegen die Vorgabe verstoßen worden, dass ein Bevollmächtigter maximal vier Briefwahlunterlagen abholen darf. "Man kann sich nicht alles merken", sagte der Zeuge dazu am Mittwoch vor dem U-Ausschuss.

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Magdeburg (dpa/sa) - Im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Stendaler Wahlaffäre hat ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung falsche Informationen zu Briefwahlregeln mit hoher Arbeitsbelastung begründet. Bei der Kommunalwahl 2014 war in Stendal gegen die Vorgabe verstoßen worden, dass ein Bevollmächtigter maximal vier Briefwahlunterlagen abholen darf. „Man kann sich nicht alles merken“, sagte der Zeuge dazu am Mittwoch vor dem U-Ausschuss.

Er habe einer Mitarbeiterin der Stadt Stendal fälschlicherweise gesagt, diese Vierer-Regelung gelte für die Kommunalwahl nicht. Obwohl zuvor bei einer Schulung über die Regelung gesprochen wurde, sei sie ihm in diesem Moment nicht präsent gewesen. Abgeordnete im U-Ausschuss äußerten ihr Unverständnis über diese Erinnerungslücke.

Der Ausschuss soll die Hintergründe des Wahlbetrugs bei der Stendaler Kommunalwahl 2014 beleuchten. In mehreren Hundert Fällen wurden Briefwahlstimmen gefälscht, ein ehemaliger CDU-Stadtrat wurde wegen der Manipulationen zu einer Haftstrafe verurteilt.

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