Landtag:Land entlastet Kommunen bei Versorgung von Geflüchteten

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Mainz (dpa/lrs) - Die meist finanzschwachen Kommunen in Rheinland-Pfalz bekommen noch in diesem Jahr eine kräftige Geldspritze vom Land: Für Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen erhalten Städte und Landkreise 30 Millionen Euro zusätzlich. Die einmalige Zahlung ergänze die jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro, die für die Unterbringung und Versorgung insbesondere von geduldeten Personen gezahlt werde, teilte das Finanzministerium am Montag mit. Eine Duldung erhalten Flüchtlinge, deren Asylbescheid zwar abgelehnt wurde, bei denen eine Abschiebung aber ausgesetzt ist, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen oder für die Dauer einer Berufsausbildung.

Dies sei "eine gute und faire Lösung, die entstanden ist im Dialog zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden", sagte SPD-Fraktionschef Alexander Schweitzer am Montag in Mainz. Die drei Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne bringen in dieser Woche einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Landtag ein. Die Entscheidung für diese zusätzliche Pauschalzahlung erfolge auch auf der Grundlage eines voraussichtlich guten Jahresabschluss des Landeshaushalts 2019, sagte Schweitzer. Die pauschale Zahlung soll auch der Abgeltung möglicher Mehrkosten dienen, die bis Ende 2021 über die dafür bereitgestellte Jahrespauschale hinaus entstehen.

Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) sprach von einer "sachgerechten und fairen Lösung, die sowohl für das Land als auch für die Kommunen tragfähig ist". Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) erklärte, das Land unterstütze die Kommunen sowohl bei der Unterbringung und Versorgung Geduldeter als auch bei deren Integration.

Das Land zahlt den Kommunen eine Pauschale von 848 Euro pro Monat und Asylbewerber, bis zu einem Bescheid im Asylverfahren. Zusätzlich erhalten die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung vor allem von geduldeten Menschen jährlich 35 Millionen Euro. Im Frühjahr 2020 soll nach Angaben des Finanzministeriums eine gemeinsame Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Beratungen aufnehmen, wie die Finanzierung ab 2022 erfolgen soll.

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