Kiel:Landtag reformiert das Glückspiel im Norden

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Nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages hat Schleswig-Holstein seine Regeln für Spielhallen und Online-Casinos angepasst. Einstimmig beschloss...

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Kiel (dpa/lno) - Nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages hat Schleswig-Holstein seine Regeln für Spielhallen und Online-Casinos angepasst. Einstimmig beschloss das Parlament am Mittwoch gleich drei Gesetzesreformen zum Glücksspielwesen. Unter anderem dürfen neue Spielhallen künftig nicht mehr in der Nähe von Schuldnerberatungen eröffnet werden.

Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Staatsvertrag war ein zehnjähriger Alleingang Schleswig-Holsteins zu Ende gegangen. Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bis dahin in Deutschland weitgehend verboten. Nur Schleswig-Holstein hatte Lizenzen vergeben. Der neue Glücksspielstaatsvertrag erlaubt nun aber bundesweit Online-Glücksspielformen wie virtuelles Automatenspiel, Online-Poker oder Online-Casinos.

Mit dem Gesetz schaffte der Landtag die Voraussetzung, vier entsprechende Lizenzen an Unternehmen zu vergeben - eine weitere ist für das landeseigene Casino vorgesehen. „Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir diese Konzessionen erteilen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Das Land habe bereits in der Vergangenheit mit der Zulassung von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker gute Erfahrungen gemacht.

Geregelt ist auch die Besteuerung der Online-Casinos. Sie zahlen künftig zwischen 34 und 44 Prozent Spielsteuern. Sie fällt für den sogenannten Bruttospielertrag an, das sind die Spieleinsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne. „Online-Casinobetreiber sollen sich ebenso am Steueraufkommen des Landes beteiligen - wie analoge Unternehmen“, sagte Sütterlin-Waack. Das Land setze die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags um. „Lange waren wir Vorreiter in Schleswig-Holstein. Damit aber auch oft umstritten und umkämpft.“

Die Ressortchefin verwies auf Sportförderung aus Glücksspieleinnahmen. Die Fördersumme steige auf mindestens elf Millionen Euro pro Jahr, sagte Sütterlin-Waack. Zudem würden die wissenschaftliche Forschung und die Bekämpfung der Glücksspielsucht gestärkt. Dafür seien mindestens 800.000 Euro Fördergeld pro Jahr festgeschrieben.

Die SPD hat weiter Bedenken - stimmte den Gesetzentwürfen aber zu. Seine Fraktion habe weiter ernsthafte Sorge, dass dieser Weg zu einer Erhöhung der Abhängigkeiten führen wird, sagte der SPD-Innenpolitiker Kai Dolgner. Die Macher des Gesetzes müssten sich nicht nur an den steigenden Einnahmen messen lassen, sondern auch am künftigen Spielerschutz.

Bei Spielhallen gelten künftig neue Abstandsregeln. So müssen neue Spielhallen nicht nur einen Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie zu Kinder - und Jugendeinrichtungen einhalten, sondern auch zu Schuldner- oder Suchtberatungsstellen. Menschen, die von Spielsucht betroffen sind, sollen auf dem Weg dorthin nicht mehr in Versuchung geführt werden. Für bestehende Einrichtungen gelten nach einer Übergangszeit von fünf Jahren 100 Meter Mindestabstand.

© dpa-infocom, dpa:220125-99-848473/4

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