Landtag - Kehl:Klage von AfD-Mann gegen mehr Abgeordnetengeld unzulässig

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein angestrebtes Verfahren des AfD-Abgeordneten Stefan Räpple gegen eine höhere Aufwandsentschädigung für Parlamentarier zurückgewiesen. Räpple habe die mögliche Verletzung eigener Rechte als Abgeordneter nicht hinreichend dargelegt, teilte die Behörde am Mittwoch in Stuttgart mit. Räpple hatte das vom Landtag beschlossene höhere Budget für Abgeordnete laut Gericht als Selbstbereicherung kritisiert, die seinem Ruf schade. Die Klage richtete sich gegen den Landtag. Laut Gericht konnte Räpple jedoch nicht aufzeigen, dass die Höhe der Entschädigung die Freiheit oder Gleichheit des Mandats in Gefahr bringe. Die Klage des Abgeordneten sei damit unzulässig.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein angestrebtes Verfahren des AfD-Abgeordneten Stefan Räpple gegen eine höhere Aufwandsentschädigung für Parlamentarier zurückgewiesen. Räpple habe die mögliche Verletzung eigener Rechte als Abgeordneter nicht hinreichend dargelegt, teilte die Behörde am Mittwoch in Stuttgart mit. Räpple hatte das vom Landtag beschlossene höhere Budget für Abgeordnete laut Gericht als Selbstbereicherung kritisiert, die seinem Ruf schade. Die Klage richtete sich gegen den Landtag. Laut Gericht konnte Räpple jedoch nicht aufzeigen, dass die Höhe der Entschädigung die Freiheit oder Gleichheit des Mandats in Gefahr bringe. Die Klage des Abgeordneten sei damit unzulässig.

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