Landtag:Gendern verbieten? Erneut Gesetz mit AfD-Stimmen möglich

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Landtagsabgeordnete sitzen im Thüringer Plenarsaal. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Die Thüringer CDU will Gender-Sprache an Schulen und in Behörden per Gesetz verbieten. FDP und AfD signalisieren Zustimmung. Es könnte das vierte Gesetz werden, das die Opposition beschließt.

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Erfurt (dpa/th) - Die CDU will Gender-Sprache an Schulen verbieten, notfalls auch mit Stimmen der AfD. Doch ein entsprechender Gesetzentwurf scheiterte am Freitag an einer ersten Hürde: Weil nicht genügend Abgeordnete im Lager der Opposition anwesend waren, wurde der Entwurf nicht in einen Ausschuss überwiesen - er verfehlte die nötige Mehrheit im Parlament. Vorangegangen war eine hitzige Debatte über geschlechtergerechte Sprache, Verbote und Freiheit.

Thüringens FDP-Gruppenchef Thomas Kemmerich signalisierte Sympathien für das von der CDU geforderte Verbot von Gender-Sprache an Schulen. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Kemmerich im Thüringer Landtag. In seiner Rede machte der FDP-Politiker einen Spagat: „Sprache ist und bleibt frei“, sagte er, schränkte später aber ein: „Sprache sollte nicht frei zu wählen sein, wenn sie einer wichtigen Funktion dient.“ Als Beispiele nannte er den behördlichen Schriftverkehr und Schulen. An einer anderen Stelle sagte er, niemand solle vorschreiben, wie man sich in Zukunft ausdrücken solle.

Die SPD-Politikerin Dorothea Marx sagte, man müsse geschlechtergerechte Sprache nicht nett finden, aber man müsse ihr auch ihre Verwendung nicht verbieten.

Für eine Verabschiedung des CDU-Gesetzentwurfes wären wohl Stimmen von CDU, FDP, AfD und von Fraktionslosen nötig. Es wäre das vierte Gesetz, das die Opposition inklusive Stimmen der in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD gegen den Willen der Regierungskoalition beschließen würde. Nachdem die Ausschussüberweisung gescheitert ist, könnte die Zeit knapp werden. Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sagte am Rande der Landtagssitzung, es sei auch möglich, den Entwurf ohne Ausschussanhörung zu beschließen - auch wenn dies unüblich wäre. „Angesichts der Zielstellung des Gesetzes könnte man darüber nachdenken.“

Kemmerich sagte, man werde prüfen, ob man das Gesetz noch beschließen könne, indem man Änderungsanträge zur zweiten Lesung des Entwurfs einbringe. CDU-Fraktionschef Mario Voigt sagte, seine Fraktion wolle erneut eine Ausschussüberweisung beantragen. Es sei wichtig, das Thema mit Experten zu diskutieren - zum Beispiel Linguisten. Ob es dann noch in dieser Legislaturperiode zu einem Beschluss kommen könnte, blieb zunächst unklar. Vertreter mehrere Fraktionen hielten es aber noch für möglich. Am 1. September wird ein neuer Landtag in Thüringen gewählt.

Der AfD-Abgeordnete Denny Jankowski wetterte gegen geschlechtergerechte Sprache. Thüringer Eltern wollten keinen „Gender-Mist“, sagte er. Voigt betonte: „Jeder Bürger soll so reden, wie ihn der Schnabel gewachsen ist.“ Aber diejenigen, die durch die Allgemeinheit finanziert werden, dürften ihre persönlichen Überzeugungen nicht zum Maßstab für die anderen machen, argumentierte der Politiker. Es gehe nicht um „Meine Damen und Herren“, sondern um „Doppelpunkt und Unterstrich“.

Thüringens Sozialministerin Heike Werner beklagte, der Gesetzentwurf unterstelle, es gebe landesrechtliche Vorschriften zur Nutzung von Gender-Sprache. Das sei aber nicht so. Die CDU erzwinge einen Kulturkampf und wolle mit „billigem Populismus“, der auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen werde, politischen Profit einheimsen. „Sie wollen etwas verbieten, was gar keine Vorschrift ist.“

© dpa-infocom, dpa:240202-99-846939/4

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