Erfurt:Behinderte mit Betreuer dürfen bei Kommunalwahl abstimmen

Erfurt (dpa/th) - Thüringer, die von Familienangehörigen oder Pflegern vollumfänglich betreut werden, dürfen an den Kommunalwahlen im Mai und auch an der Landtagswahl im Herbst teilnehmen. Mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen verabschiedete der Thüringer Landtag am Freitag in Erfurt ein entsprechendes Gesetz. Es sieht vor, jene Teile des Thüringer Wahlrechts zu streichen, die bislang regeln, dass den Betroffenen die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen verwehrt ist.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Thüringer, die von Familienangehörigen oder Pflegern vollumfänglich betreut werden, dürfen an den Kommunalwahlen im Mai und auch an der Landtagswahl im Herbst teilnehmen. Mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen verabschiedete der Thüringer Landtag am Freitag in Erfurt ein entsprechendes Gesetz. Es sieht vor, jene Teile des Thüringer Wahlrechts zu streichen, die bislang regeln, dass den Betroffenen die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen verwehrt ist.

Das Gesetz wird schon unmittelbar nach seiner Verkündung und nicht wie zuvor geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. CDU und AfD stimmten gegen den entsprechenden Gesetzesentwurf. Vertreter von Rot-Rot-Grün argumentierten unter anderem, nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei es dringend geboten, vollbetreuten Menschen die Teilnahme an Wahlen zu erlauben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: