Düsseldorf:SPD und Grüne klagen für Stichwahlen vor Verfassungsgericht

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Düsseldorf (dpa/lnw) - SPD und Grüne ziehen vor das Landesverfassungsgericht, um die eben erst abgeschafften kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen wieder einzuführen. Eine entsprechende Normenkontrollklage sei bereits eingereicht worden, berichteten Landtagsabgeordnete beider Oppositionsfraktionen am Freitag in Düsseldorf.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - SPD und Grüne ziehen vor das Landesverfassungsgericht, um die eben erst abgeschafften kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen wieder einzuführen. Eine entsprechende Normenkontrollklage sei bereits eingereicht worden, berichteten Landtagsabgeordnete beider Oppositionsfraktionen am Freitag in Düsseldorf.

Die Abschaffung bringe Demokratie- und Akzeptanzprobleme, mahnte der von beiden Parteien beauftragte Rechtswissenschaftler Prof. Martin Morlok. Nun könnten häufig Sieger auf die Sessel von Bürgermeistern oder Landräten rücken, die nur eine kleine relative Mehrheit in einem breitgefächerten Kandidatenspektrum erreichten.

Der Landtag hatte das Kommunalwahlrecht im April mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, gegen den Widerstand der Opposition, geändert. Damit wurden die Stichwahlen abgeschafft und die Einteilung der Kommunalwahlkreise geändert.

Bislang kam es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, wenn zuvor kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hatte. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Stefan Kämmerling, warf der CDU/FDP-Koalition vor, sie habe „aus machttaktischen Gründen am Wahlrecht gefummelt“. NRW sei nun das einzige Bundesland ohne Stichwahl. Die nächste Kommunalwahl steht hier im Herbst 2020 an.

Die kommunalen Stichwahlen waren in NRW in den vergangenen 25 Jahren von verschiedenen Regierungsparteien mehrfach eingeführt und wieder abgeschafft worden. 2009 hatte das Landesverfassungsgericht die Abschaffung gebilligt und geurteilt, dass die kommunalen Spitzen auch nach nur einem Wahlgang noch hinreichend legitimiert seien.

Allerdings habe das Gericht damals den Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklung zu beobachten und genau das sei nicht geschehen, kritisierte Morlok. Inzwischen sei die Parteienlandschaft größer geworden, die Grünen stärker und etwa die AfD hinzugekommen. Dadurch träten viel mehr Kandidaten zu Bürgermeister- und Landratswahlen an. „Dies führt aber regelmäßig dazu, dass die Stimmen sich weiter verteilen, der Wahlsieger also einen kleineren Anteil der Gesamtzahl auf sich vereinigen kann.“

Als abschreckendes Beispiel nannte Morlok die Oberbürgermeisterwahl von Wiesbaden vom vergangenen Mai, bei der die drei bestplatzierten Kandidaten jeweils um die 25 Prozent geholt hätten. „Ohne Stichwahl wäre der Sieger mit gerade einmal 27,1 Prozent der Stimmen ins Amt gekommen, obwohl mehr als zwei Drittel der Wähler sich nicht für ihn ausgesprochen hatten.“

Die Klage richtet sich auch gegen die Neuverteilung der Wahlkreise, die aus Sicht von SPD und Grünen von den schwarz-gelben Regierungsfraktionen ohne Sachgrund „eiskalt nach Machtvorteil“ gestaltet worden sei. CDU und FDP wollen mit der Novelle möglichst gleich große Wahlkreise mit annähernd gleichem Stimmgewicht erreichen.

Berechnungsgrundlage seien nun nicht mehr alle Einwohner, sondern die Zahl der Wahlberechtigten, erläuterte Morlok. Bürger ohne Pass aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat würden nicht mehr berücksichtigt.

„Das macht die Leute zu Menschen zweiter Klasse“, kritisierte Kämmerling. Die Sozialdemokraten befürchten, dass SPD-nahe Arbeiterstadtteile, in denen viele Ausländer leben, kleingerechnet werden sollen zugunsten bürgerlicher Stadtteile mit konservativer Wählerklientel.

Morlok sieht die Erfolgschancen der Klage dennoch nicht übermäßig optimistisch. „Das ist ein schwieriges Vorhaben: Wir wollen eine alte Entscheidung geändert wissen. Ein Gericht ändert eine Entscheidung ungern.“

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