Dresden:Volksantrag für Gemeinschaftsschule bekommt viel Applaus

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Blick in das leere Plenum im Sächsischen Landtag. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild)

Die Gemeinschaftsschule in Sachsen ist auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Volksantrag wurde am Donnerstag im Landtag behandelt. Die neue Schulart soll ein...

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Dresden (dpa/sn) - Die Gemeinschaftsschule in Sachsen ist auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Volksantrag wurde am Donnerstag im Landtag behandelt. Die neue Schulart soll ein längeres gemeinsames Lernen der Schüler ermöglichen. In Sachsen werden sie bisher nach der Grundschule - nach der 4. Klasse - getrennt und gehen dann entweder aufs Gymnasium oder auf die Oberschulen. Der mit dem Volksantrag verbundene Gesetzesentwurf wurde in den Ausschuss für Bildung und Schule überwiesen. Die CDU hat bereits Änderungen signalisiert.

Die Einbringung des Volksantrages bedeutete zugleich eine Premiere. Denn mit der Lehrerin Doreen Taubert erhielt erstmals die Vertreterin einer Bürgerinitiative Gelegenheit zu einer Rede im Plenum. Der lange Beifall für sie kann als Beleg dafür gelten, dass die Gemeinschaftsschule von vielen Bürgern gewünscht wird. Für den Volksantrag hatte ein Bündnis mehr als 50 000 Unterschriften gesammelt. In einer Umfrage sprachen sich zwei Drittel der Eltern für ein längeres gemeinsames Lernen aus.

„Wir wollen, dass unsere Kinder über Klasse 4 hinaus gemeinsam lernen und eine Entscheidung zum weiteren Schul- und Lebensweg später getroffen werden kann“, sagte Taubert. Man sei überzeugt davon, so zur Chancengleichheit beizutragen, das soziale Lernen zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken: „Das zeigt, dass es eigentlich um mehr geht als um Bildungspolitik. Schule prägt Gesellschaft.“ Auch mit Blick auf die vergangenen Monate und Jahre sei es dringend erforderlich, dass der Nachwuchs von klein auf lernt, zum Zusammenhalt beizutragen: „Die Gemeinschaftsschule steht für Ermutigung statt Stress und Abgrenzung, für Gruppenintegration statt Konkurrenzdenken.“

Taubert erinnerte daran, dass der Volksantrag schon einen Kompromiss darstellt und die Gemeinschaftsschule lediglich als Option in das Schulgesetz soll - wenn Lehrer, Eltern, Schüler und Schulträger vor Ort das auch wünschen. „Wir legen Ihnen einen Entwurf vor, der keine harten Einschnitte in die Schulstruktur vorsieht, sondern der sie behutsam ergänzt.“ Generell umfasse die Gemeinschaftsschule die Klassen 1 bis 12. Es sei aber auch denkbar, dass sie nur die Klassen 1 bis 10 betrifft und dann mit einem Gymnasium kooperiert. Oder dass sie erst ab Klasse 5 einsetzt und mit Grundschulen zusammenarbeitet. Welches Modell das richtige sei, müsse vor Ort entschieden werden.

Zum Schluss wandte sich Taubert direkt an die Abgeordneten: „Sie haben die Chance, dem Volk durch die unveränderte Annahme des Volksantrages zu signalisieren, dass Sie genau hinhören (...) Sie haben die Chance, ein neues Kapitel in der sächsischen Demokratie zu schreiben – nutzen Sie sie.“ Danach wurde der Volksantrag in den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen. Er soll nach dem Willen der CDU aber nicht 1:1 umgesetzt werden. Ein von der Union initiierter Änderungsantrag sieht Hürden vor. So soll die Gemeinschaftsschule nur dann möglich sein, wenn es ab Klasse 5 eine Vierzügigkeit gibt - also vier Parallelklassen.

Nach Ansicht des Erziehungswissenschaftlers Wolfgang Melzer sind Gemeinschaftsschulen mit einer solchen Vorgabe nicht flächendeckend möglich, sondern nur in den Großstädten. Das monierten am Donnerstag auch die Linken, die mit der SPD und den Grünen den Volksantrag unterstützt hatten. Die Abgeordnete Luise Neuhaus-Wartenberg warf der CDU vor, Gemeinschaftsschulen das Leben so schwer wie möglich zu machen, „wenn sie schon deren Einführung schlucken muss“: „Nehmen Sie Ihre Koalitionspartner nicht in Geiselhaft für Ihr Ziel, die flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen zu verhindern“, sagte die Linke-Politikerin in Richtung der Unionsabgeordneten.

Neuhaus-Wartenberg verwies auf Thüringen, wo die CDU schon seit dem Schuljahr 2011/2012 Gemeinschaftsschulen möglich gemacht hatte. Inzwischen gibt es dort 69 entsprechende Schulen. Nach Berechnungen Melzers wären mit den in Sachsen geplanten Vorgaben nur drei oder vier möglich gewesen.

Die sächsische Lehrerschaft ist in dieser Frage uneins. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt die Gemeinschaftsschule, der Sächsische Lehrerverband lehnt sie ab.

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