Dresden:Privatrundfunkgesetz: Hilfe für kleine Kabelanbieter

Dresden (dpa/sn) - Sachsens Landtag gibt kleinen Kabelanbietern mit Blick auf die Digitalisierung Hilfestellung. Am Dienstag beschloss der Landtag eine entsprechende Änderung des Privatrundfunkgesetzes. Damit erhalten Kabelbetreiber mit bis zu 1000 Anschlüssen die Chance, bis Ende 2025 analoge UKW-Radiosignale über das Kabelnetz zu senden. Ohne Gesetzesänderung hätten sie ihren Betrieb Ende 2018 einstellen müssen.

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Landtag gibt kleinen Kabelanbietern mit Blick auf die Digitalisierung Hilfestellung. Am Dienstag beschloss der Landtag eine entsprechende Änderung des Privatrundfunkgesetzes. Damit erhalten Kabelbetreiber mit bis zu 1000 Anschlüssen die Chance, bis Ende 2025 analoge UKW-Radiosignale über das Kabelnetz zu senden. Ohne Gesetzesänderung hätten sie ihren Betrieb Ende 2018 einstellen müssen.

Nach Angaben der SPD-Fraktion sind rund 620 Kabelbetreiber in Sachsen betroffen, davon viele der zu DDR-Zeiten gegründeten Antennengemeinschaften. Voraussetzung für den Weiterbetrieb ist ein Antrag bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Er muss auch ein Konzept enthalten, wie die Digitalisierung in den kommenden Jahren erfolgen soll.

„Damit wollen wir für die Anbieter einen Anreiz setzen, mit einem gut durchdachten, tragfähigen Konzept auch über 2025 hinaus am Markt bleiben zu können“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Panter. Man sei für Vielfalt auf dem Kabelmarkt und wolle gerade kleinen Anbietern den Rücken stärken. Zudem profitiere davon der ländliche Raum. Denn die meisten der kleinen Kabelgemeinschaften gebe es in den Landkreisen.

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