Dresden:Ex-AfD-Chefin Frauke Petry verklagt sächsischen Landtag

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Dresden (dpa/sn) - Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry will mit einer Verfassungsklage für sich und vier weitere Mitglieder der blauen Partei die Anerkennung als Fraktion im sächsischen Landtag erwirken. "Wir klagen, weil wir unsere Rechte verletzt sehen", sagte Petry am Donnerstag in Dresden. Bisher sind die "Blauen" im Landtag durch fünf fraktionslose Abgeordnete präsent, die früher zur AfD gehörten. Als Fraktionslose hätten sie kein Stimmrecht in Ausschüssen, kaum Redezeit und keine Geschäftsstelle mit Finanzausstattung. Sie fühlten sich als "Abgeordnete zweiter Klasse" und damit in ihrer Arbeit verhindert, so Petry.

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Dresden (dpa/sn) - Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry will mit einer Verfassungsklage für sich und vier weitere Mitglieder der blauen Partei die Anerkennung als Fraktion im sächsischen Landtag erwirken. „Wir klagen, weil wir unsere Rechte verletzt sehen“, sagte Petry am Donnerstag in Dresden. Bisher sind die „Blauen“ im Landtag durch fünf fraktionslose Abgeordnete präsent, die früher zur AfD gehörten. Als Fraktionslose hätten sie kein Stimmrecht in Ausschüssen, kaum Redezeit und keine Geschäftsstelle mit Finanzausstattung. Sie fühlten sich als „Abgeordnete zweiter Klasse“ und damit in ihrer Arbeit verhindert, so Petry.

Die sogenannte Organklage soll nun beim sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eingereicht werden. Petry und ihre vier Mitstreiter wollen, dass der Landtag seine Geschäftsordnung ändert und den Zusammenschluss zu einer Gruppe oder Fraktion zulässt. Der Landtag sieht dafür jedoch keinen Anspruch. Für eine Fraktion braucht es laut Geschäftsordnung mindestens sieben Abgeordnete.

„Das Präsidium des Landtags hat sich auf Antrag der fraktionslosen Abgeordneten bereits vor längerer Zeit ausführlich mit dem Thema beschäftigt“, erklärte Parlamentssprecher Ivo Klatte. Im Ergebnis gebe es keinen Anspruch der fraktionslosen Abgeordneten, ihnen durch eine Änderung der Geschäftsordnung in der laufenden Wahlperiode den Status einer Gruppe oder einer Fraktion zuzuerkennen, hieß es.

Petry, die nach der Bundestagswahl 2017 ihre Ämter niedergelegt und Die blaue Partei gegründet hatte, verwies etwa auf den Bundestag oder Parlamente in Bremen oder Berlin, die einen Gruppenstatus vorsehen. Zudem gab es 2004 laut Petry einen Fall im sächsischen Landtag, wo sechs Grünen-Abgeordneten mit einer Änderung der bisherigen Geschäftsordnung Fraktionsstatus zuerkannt wurde.

„Der Fall ist aber überhaupt nicht vergleichbar“, betonte der Sprecher der Grünen-Fraktion Andreas Jahnel-Bastet. Die Grünen seien damals mit 5,1 Prozent in den Landtag eingezogen. In der Geschäftsordnung, die zu Beginn jeder Wahlperiode neu beschlossen wird, wurde die Fraktionsgröße auf sechs Abgeordnete festgelegt. Damit sollten alle Parteien über der Fünf-Prozent-Hürde eine Fraktion bilden können.

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