Landesregierung:Gesetz soll mehr Frauen in Sparkassen-Spitzenjobs bringen

Ein Sparkassenlogo spiegelt sich in einer Schaufensterscheibe. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild)

Der Entwurf der Landesregierung für ein neues Sparkassengesetz soll außerdem die Vorstände zur Offenlegung der Vergütungen zwingen. Die Gewinnausschüttung an die Kommunen soll eingeschränkt werden.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Vorstände und Verwaltungsräte der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Das sieht das neue Sparkassengesetz des Landes vor, das der Landtag in Schwerin am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Außerdem soll die Gesamtsumme der Vorstandsbezüge einer Sparkasse künftig offengelegt werden, die Bezüge einzelner Vorstandsmitglieder jedoch nicht. Mit der geplanten Neuregelung werde die Transparenz gestärkt, sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD).

Der Frauenanteil in den Vorständen der acht Sparkassen in MV liegt dem Minister zufolge aktuell bei 37,5 Prozent. In den Verwaltungsräten - das sind die Aufsichtsgremien - sind es demnach 27,3 Prozent. Eine Pflicht zur paritätischen Besetzung ist nicht vorgesehen, vorgesehen ist vielmehr eine sogenannte Soll-Vorschrift. Geue hofft, dass die vorgesehene Neuregelung eine Personalentwicklung von Frauen in Gang setzt, um genügend Bewerberinnen für Vorstandsposten zu qualifizieren.

Ferner ist vorgesehen, die Ausschüttung von Gewinnen der Sparkassen an die Träger-Kommunen auf 35 Prozent zu begrenzen. Bisher liegt die Obergrenze bei 55 Prozent und ist laut Geue an diverse kleinteilige Regeln geknüpft. Mit der Neuregelung werde Bürokratie abgebaut, sagte der Minister.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Landtags beraten. Anschließend wird es eine zweite Lesung und die Schlussabstimmung im Parlament geben.

© dpa-infocom, dpa:240314-99-337479/2

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