Bonn (dpa) - Das Bonner Landgericht hat Schadenersatzklagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs im afghanischen Kundus abgewiesen. Der Angriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster war 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Das Gericht urteilte, dass dem damaligen Kommandeur kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.
Konflikte:Klagen von Hinterbliebenen nach Luftangriff von Kundus abgewiesen
Bonn (dpa) - Das Bonner Landgericht hat Schadenersatzklagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs im afghanischen Kundus abgewiesen. Der Angriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster war 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Das Gericht urteilte, dass dem damaligen Kommandeur kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.
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