Wetzlar:Richter kritisieren Verhalten von Wetzlar

Frankfurt/Main/Wetzlar (dpa/lhe) - Der hessische Richterbund kritisiert die Stadt Wetzlar für ihre Weigerung, auch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der rechtsextremen NPD  nicht die Stadthalle für eine Veranstaltung zu überlassen. Dazu wäre die Stadt verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, erklärte der Richterbund am Mittwoch. Auch aus politisch verständlichen Zwecken dürften die Gesetzesbindung der Verwaltung wie auch die Gewaltenteilung keinesfalls missachtet werden, um das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat nicht zu beeinträchtigen. "Hierin liegt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für unser Gemeinwesen."

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Frankfurt/Main/Wetzlar (dpa/lhe) - Der hessische Richterbund kritisiert die Stadt Wetzlar für ihre Weigerung, auch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der rechtsextremen NPD  nicht die Stadthalle für eine Veranstaltung zu überlassen. Dazu wäre die Stadt verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, erklärte der Richterbund am Mittwoch. Auch aus politisch verständlichen Zwecken dürften die Gesetzesbindung der Verwaltung wie auch die Gewaltenteilung keinesfalls missachtet werden, um das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat nicht zu beeinträchtigen. „Hierin liegt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für unser Gemeinwesen.“

Die NPD hatte die Wetzlarer Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung am vergangenen Samstag anmieten wollen. Nach juristischen Auseinandersetzungen hatten die Bundesverfassungsrichter noch am Samstag angeordnet, dass Wetzlar die Halle vermieten muss. Die Stadtverwaltung weigerte sich dennoch und berief sich darauf, dass die rechtsextreme Partei nicht die nötigen Auflagen - etwa zum Versicherungsschutz - erfüllt habe. Die NPD-Veranstaltung fiel aus. Nun prüft das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Kommunalaufsicht das Verhalten der Stadt und mögliche Konsequenzen.

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