Ueckermünde:Ueckermünder Bürgermeister gab Dienstschlüssel ab

Ueckermünde (dpa/mv) - Nach dem Verbot der Dienstgeschäfte durch die Stadtvertretung hat Ueckermündes Bürgermeister Gerd Walther (Linke) die Schlüssel zum Rathaus zurückgegeben. Zwei Vertreter der Stadt überreichten Walther, der krankgeschrieben war, den Beschluss der Stadtvertreter und holten die Dienstschlüssel bereits ab, wie ein Stadtsprecher in Ueckermünde (Kreis Vorpommern-Greifswald) am Dienstag sagte. Zuvor hatte der Neubrandenburger "Nordkurier" (Dienstag) darüber berichtet. Inwieweit der Bürgermeister sich der geforderten amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit stellen wird, sei aber noch unklar.

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Ueckermünde (dpa/mv) - Nach dem Verbot der Dienstgeschäfte durch die Stadtvertretung hat Ueckermündes Bürgermeister Gerd Walther (Linke) die Schlüssel zum Rathaus zurückgegeben. Zwei Vertreter der Stadt überreichten Walther, der krankgeschrieben war, den Beschluss der Stadtvertreter und holten die Dienstschlüssel bereits ab, wie ein Stadtsprecher in Ueckermünde (Kreis Vorpommern-Greifswald) am Dienstag sagte. Zuvor hatte der Neubrandenburger „Nordkurier“ (Dienstag) darüber berichtet. Inwieweit der Bürgermeister sich der geforderten amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit stellen wird, sei aber noch unklar.

Hintergrund sind Probleme mit Drogen, die der 47-jährige Walther in Medienberichten selbst eingeräumt hatte. Grund sollen persönliche Probleme gewesen sein. Der Beschluss war nicht öffentlich mit sehr großer Mehrheit am 15. März gefasst worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Zuge auch Walthers Wohnhaus durchsuchen lassen.

Zur amtsärztlichen Untersuchung soll noch ein amtliches Schreiben verfasst und Walther und dessen Anwalt Peter-Michael Diestel übergeben werden. Diestel hatte im Vorfeld erklärt, sein Mandant sei weder in der Vergangenheit von Drogen abhängig gewesen noch gegenwärtig und lehne einen Drogentest ab. Der vom Dienst freigestellte Bürgermeister und sein Anwalt wollten sich aber erst abschließend erklären, wenn das Verwaltungsschreiben vorliegt.

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