Stuttgart:Stadt Stuttgart untersagt einer Moschee den Betrieb

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Stuttgarter Baurechtsamt hat den Betreibern des Moscheevereins Masdschid al Khair verboten, Büroräume im Stadtteil Stammheim als Moschee zu nutzen. Das schreibt die "Stuttgarter Zeitung" am Mittwoch. Das Gebäude liegt in einem Gewerbegebiet, in dem keine kirchlichen Einrichtungen - egal welcher Konfession - zulässig sind. "Die Nutzung als Moschee ist in dem Gebiet baurechtlich nicht genehmigungsfähig", sagte die Leiterin des Baurechtsamtes, Kirsten Rickes, der Zeitung. Es fehle auch ein ausreichender Brandschutz.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Stuttgarter Baurechtsamt hat den Betreibern des Moscheevereins Masdschid al Khair verboten, Büroräume im Stadtteil Stammheim als Moschee zu nutzen. Das schreibt die „Stuttgarter Zeitung“ am Mittwoch. Das Gebäude liegt in einem Gewerbegebiet, in dem keine kirchlichen Einrichtungen - egal welcher Konfession - zulässig sind. „Die Nutzung als Moschee ist in dem Gebiet baurechtlich nicht genehmigungsfähig“, sagte die Leiterin des Baurechtsamtes, Kirsten Rickes, der Zeitung. Es fehle auch ein ausreichender Brandschutz.

Eine Nutzung der Moschee hatte die Stadt bereits im November 2016 untersagt. Dagegen hatte der Moscheeverein beim Verwaltungsgericht Stuttgart laut dem Zeitungsbericht Widerspruch eingelegt. Die Richter lehnten diesen Widerspruch ab, daraufhin trat das Nutzungsverbot in Kraft. Das Hauptverfahren in dem Rechtsstreit ist aber noch nicht abgeschlossen.

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