Oppenheim:SPD-Politiker verteidigt sich gegen Rechnungshof-Kritik

Oppenheim (dpa/lrs) - Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held hält die Kritik des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zur Erschließung eines Baugebiets nicht für gerechtfertigt. Der Rechnungshof wirft der Stadt und Held im Entwurf eines Prüfberichts mehrere Verfehlungen vor. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen Held wegen des Verdachts der Untreue in neun Fällen. Maklergebühren für die Vermittlung von Grundstücken könnten der Stadt aus Sicht der Staatsanwaltschaft mehr als 200 000 Euro Schaden gebracht haben.

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Oppenheim (dpa/lrs) - Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held hält die Kritik des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zur Erschließung eines Baugebiets nicht für gerechtfertigt. Der Rechnungshof wirft der Stadt und Held im Entwurf eines Prüfberichts mehrere Verfehlungen vor. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen Held wegen des Verdachts der Untreue in neun Fällen. Maklergebühren für die Vermittlung von Grundstücken könnten der Stadt aus Sicht der Staatsanwaltschaft mehr als 200 000 Euro Schaden gebracht haben.

„In der Kommunalpolitik ist es natürlich auch so, dass häufig pragmatische Entscheidungen notwendig sind, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Einzelfall“, teilte Held der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit. So seien viele Entscheidungen im Detail zu bewerten. Der Bürgermeister führe die Entscheidungen des Stadtrates aus, betonte Held. „Dabei und darüber hinaus habe ich immer das Wohl der Stadt im Auge gehabt und auch wie ich finde erfolgreich umgesetzt.“ Das Baugebiet sei für die Stadt ein „Riesen-Erfolg“ im Hinblick auf die Nachfrage für Bau- und Gewerbeplätze als auch für die Situation der Einnahmen von Einkommens- und Gewerbesteuer.

Der Rechnungshof kritisiert im Berichtsentwurf, für den Grunderwerb der Stadt in dem Baugebiet hätten erforderliche Stadtratsbeschlüsse gefehlt. Für Ankauf und Finanzierung der Grundstücke seien Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen. Die Einschaltung eines Maklers zum Verkauf von Grundstücken habe gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen und die Zustimmung des Rates zum Vertrag für die Erschließung habe auf falschen Angaben des Bürgermeisters beruht.

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