Kommunen - Münster:Kommunale Stichwahl in NRW erneut auf dem Prüfstand

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Münster (dpa/lnw) - SPD und Grüne im Landtag kämpfen vor dem NRW-Verfassungsgericht für die Wiedereinführung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte. Man habe die große Befürchtung, dass sonst Bürgermeister gewählt würden, die theoretisch sogar eine Mehrheit ihrer Kommune gegen sich haben könnten, sagte der Vertreter von Rot-Grün, der Rechtswissenschaftler Martin Morlok, am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Die Regierungsfraktionen CDU und FDP hatten die Abschaffung der Stichwahl in der Novelle vom April 2019 beschlossen. Vertreter von Landesregierung und Landtag betonten in Münster, die Direktwahl mit einfacher Mehrheit funktioniere gut. Der NRW-Verfassungsgerichtshof will seine Entscheidung im Dezember - am 17. oder 20. - verkünden. Die nächste Kommunalwahl findet im September 2020 statt.

Die Parteienlandschaft sei deutlich vielfältiger geworden, die Ergebnisse der Kandidaten lägen im ersten Hauptwahlgang oft dicht beieinander, argumentierte Morlok. Wenn dann kein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen erhalte, sollten die beiden Bewerber mit den besten Ergebnissen erneut gegeneinander antreten - so wie es bei der letzten Kommunalwahl praktiziert worden sei. Ohne diese Stichwahl werde der tatsächliche mehrheitliche Willen des Volkes nicht "zuverlässig ermittelt", argumentierte Morlok. "Eine Mehrheitswahl ohne Stichwahl ist schlicht defizitär."

Bei einer Stichwahl sei die Wahlbeteiligung deutlich geringer, begründete dagegen der Bevollmächtigte der Gegenseite die Abschaffung der Stichwahl. Wenn bei Kommunalwahlen bereits Wunschkandidaten ausgeschieden seien, interessiere das folgende Duell in der Stichwahl viele Wähler nicht mehr. Das Ergebnis und die Mehrheit in dieser Stichwahl sei dann wegen der geringen Beteiligung - bezogen auf die Gesamtzahl aller Wähler - nur noch "symbolisch".

Die Stichwahl hatte in NRW immer wieder für Streit gesorgt. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Richarda Brandts, erinnerte daran, dass Bürgermeister vor 20 Jahren nach einem solchen Stechen in ihre Ämter gewählt worden waren. 2007 wurde der Stichentscheid dann abgeschafft, 2011 wieder eingeführt, und nun sei er im April 2019 erneut abgeschafft worden. Vor zehn Jahren hatte das Gericht entschieden, dass die damalige Abschaffung mit der Verfassung vereinbar gewesen sei. Jetzt müsse unter anderem geprüft werden, ob sich die Umstände seitdem deutlich geändert hätten.

Das Verfassungsgericht hatte 2009 geurteilt, dass die kommunalen Spitzen auch nach nur einem Wahlgang ausreichend legitimiert seien. Morlok führte an, mit der Zersplitterung der Parteienlandschaft hätten sich die Umstände aber "erheblich" verändert. In praktisch allen anderen Bundesländern gebe es Stichwahlen. Die Gegenseite widersprach. Die Verfassungen anderer Bundesländer seien im NRW-Verfahren nicht relevant. 

Umstritten vor Gericht war außerdem die von Schwarz-Gelb beschlossene Neueinteilung der Wahlkreise in NRW. Nach dem von den Regierungsfraktionen beschlossenen neuen Zuschnitt werden künftig nur noch Deutsche und EU-Bürger gezählt, die - nicht wahlberechtigten - Einwohner aus Drittstaaten dagegen nicht mehr. SPD und Grünen werfen Schwarz-Gelb deshalb machtpolitisches Kalkül vor. Gerichtspräsidentin Brandts verwies in dieser Frage auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach müssten Wahlberechtigte - und nicht Einwohner - Maßstab bei der Wahlkreis-Einteilung sein, sagte Brandts.

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