Hannover:Trotz Reform: Kritik an Straßenausbaubeiträgen

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Ein Auto fährt über eine beschädigte Landstraße. (Foto: Susann Prautsch/dpa/Archivbild)

Die Beiträge zur Sanierung von Straßen bleiben trotz der Reform ein Reizthema in Niedersachsen. "Das neue Gesetz ist unsozial", sagte Michael Zacharias als...

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Hannover (dpa/lni) - Die Beiträge zur Sanierung von Straßen bleiben trotz der Reform ein Reizthema in Niedersachsen. „Das neue Gesetz ist unsozial“, sagte Michael Zacharias als Sprecher eines niedersächsischen Bündnisses der Deutschen Presse-Agentur. Nach Auffassung des Bündnisses, zu dem sich laut Zacharias mehr als 80 Bürgerinitiativen gegen die Beiträge zusammengeschlossen haben, gebe es im Land einen willkürlichen Flickenteppich, der abgeschafft werden müsse.

Niedersächsische Kommunen können zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge von Anwohnern erheben, die bei einer Verbesserung öffentlicher Einrichtungen entstehen. Dazu gehören die Straßenausbaubeiträge. Auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der rot-schwarzen Regierungskoalition hatte der Landtag in Hannover Ende 2019 Änderungen im Kommunalabgabengesetz (NKAG) beschlossen.

Diese Änderung bietet laut Innenministerium Möglichkeiten für die Kommunen, die Beitragspflichtigen zu entlasten. So könnten die Beiträge in Form einer Rente von bis zu 20 Jahren gezahlt werden, um die finanzielle Last zu strecken. Anders als die ebenfalls anwendbare Stundung ist die Verrentung dabei nicht an besondere Voraussetzungen wie eine erhebliche Härte gebunden. Die Kommunen können zudem regeln, dass nur ein Teil des eigentlichen Aufwandes für die Bemessung herangezogen wird. Auch Zuschüsse können den Beitrag der Anlieger mindern.

Das Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge wollte bei einem Treffen am Samstag in Laatzen das weitere Vorgehen gegen die Regelungen besprechen. „Wir wollen Wege suchen, wie wir uns Gehör im Landtag verschaffen können“, sagte Zacharias. Aus seiner Sicht ließen sich die Beiträge leicht abschaffen und durch Landesmittel kompensieren. Der Bündnissprecher ist selbst von der aus seiner Sicht ungerechten Regelung betroffen. Als Anlieger soll er im Landkreis Peine 15 000 Euro für die Sanierung der Straße berappen. „Würde ich drei Häuser weiter wohnen, müsste ich nichts zahlen“, sagte Zacharias.

Unterstützung bekommt das Bündnis vom Bund der Steuerzahler in Niedersachsen. Der Ausbau und die Erneuerung müssten aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden, sagte Verbandschef Bernhard Zentgraf. „Steuererhöhungen braucht es dazu nicht. Die Kassen sind gut gefüllt“, sagte er. In Einzelfällen sollten finanzschwache Gemeinden vom Land unterstützt werden. Für Zentgraf ist klar: „Die gesellschaftliche Akzeptanz für gesonderte Beiträge der Anlieger für Straßen, die von allen genutzt werden, ist verloren gegangen und nicht wieder zurückzuerlangen.“

Für die Gemeinden haben die Zahlungen durchaus eine Berechtigung. Sie seien zum Teil auch als Beitrag für das Interesse der Anwohner an Wegen zu Ihren Grundstücken und Gebäuden zu sehen, sagte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Für eine Analyse der Auswirkungen des neuen Gesetzes sei es aber noch zu früh.

Das Innenministerium betonte, dass in Niedersachsen, wie in anderen Bundesländern auch, der Grundsatz der kommunalen Abgabenhoheit gilt. Die Beiträge seien als „Kann-Regelung“ gestaltet, damit die Kommunen weitgehend frei und nach ihren eigenen Bedürfnissen handeln könnten. „Dementsprechend kann die Entscheidung von Kommune zu Kommune unterschiedlich, jedoch nicht willkürlich, ausfallen“, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Umstritten sind die Beiträge aktuell in mehreren Bundesländern. Im Januar einigte sich beispielsweise die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen auf eine Abschaffung der einmaligen Straßenausbaubeiträge.

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