Dresden:Kabinett beschließt Kommunalrechtsnovelle: Bürgerbeteiligung

Sachsen möchte die Bürgerbeteiligung in den Städten und Gemeinden stärken. Das sieht eine am Dienstag vom Kabinett beschlossene Novelle des Kommunalrechts vor....

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Dresden (dpa/sn) - Sachsen möchte die Bürgerbeteiligung in den Städten und Gemeinden stärken. Das sieht eine am Dienstag vom Kabinett beschlossene Novelle des Kommunalrechts vor. Gemeinden können demnach Satzungen zur Bürgerbeteiligung erlassen, sagte Innen-Staatssekretär Thomas Rechentin nach der Kabinettssitzung in Dresden. Die Quoren für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren würden auf fünf Prozent abgesenkt. „Es wird ein obligatorischer Bürgerentscheid bei gemeindlichen Gebietsänderungen eingeführt.“ Auch die Veröffentlichung zu Unterlagen öffentlicher Sitzungen der Stadträte und Gemeinderäte sowie ihrer Ausschüsse würden geregelt.

„Die Novellierung des Kommunalrechts ist ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages für mehr Bürgerbeteiligung, Demokratie und Transparenz. Ich bin froh, dass wir dieses Projekt jetzt gemeinsam angehen und das Kommunalrecht an wichtigen Stellen modernisieren“, erklärte Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann. Die Kommunen als „Herzkammern der Demokratie“ würden gestärkt.

Bei den Linken im Landtag fiel die Sicht auf den Gesetzentwurf kritischer aus. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen - wir werden im Parlament noch hart über das neue Kommunalrecht streiten, denn ein großer Wurf deutet sich nicht an“, erklärte der Abgeordnete Mirko Schultze. Wichtig sei für die Linken vor allem ein Wahlalter von 16 bei Kommunalwahlen. Mit Blick auf die Sondierungsergebnisses im Bund könnte sonst die paradoxe Situation eintreten, dass die jungen Leute zwar den Bundestag und das Europaparlament mitwählen können, aber nicht den Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat.

© dpa-infocom, dpa:211019-99-654837/2

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