Berlin:CDU will mehr Chancen für Mittelstand bei Staatsaufträgen

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Berlin (dpa/bb) - Kleine und mittelständische Unternehmen sollen nach dem Willen der CDU leichter an Aufträge des Landes kommen. Zudem will die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus das Vergabegesetz "entschlacken", also von aus ihrer Sicht überflüssigen Vorgaben befreien. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Christian Gräff am Freitag vor.

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Berlin (dpa/bb) - Kleine und mittelständische Unternehmen sollen nach dem Willen der CDU leichter an Aufträge des Landes kommen. Zudem will die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus das Vergabegesetz „entschlacken“, also von aus ihrer Sicht überflüssigen Vorgaben befreien. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Christian Gräff am Freitag vor.

Damit sollen Senat und Bezirke verpflichtet werden, bei kleineren, so genannten beschränkten Ausschreibungen und bei der Vergabe von Aufträgen ohne Ausschreibung auch Mittelständler einzubeziehen. Zudem sollen die ausgeschriebenen Leistungen so gestaltet werden, dass kleinere Unternehmen auch eine realistische Chance haben, sich am Wettbewerb zu beteiligen und Offerten abzugeben.

Der regionale Mittelstand brauche bessere Voraussetzungen, sich um Aufträge des Landes etwa im Baubereich zu bewerben, unterstrich Gräff. „Das bisherige Vergaberecht schreckt da eher ab.“ Als Folge der oft komplizierten und sehr umfangreichen Vorgaben seien trotz brummender Konjunktur viele Unternehmen nicht mehr bereit, sich um Aufträge etwa bei Bauvorhaben des Landes zu bemühen.

Die CDU schlägt auch vor, „vergabefremde Kriterien“ aus dem Gesetz zu streichen. Zu Arbeitsnormen, Umweltschutz oder der Frauenförderung gebe es Regelungen auf Bundesebene, die nicht in ein Landesgesetz gehörten, so Gräff. Gleichwohl hätten sie natürlich Gültigkeit. Dagegen gehörten Freigrenzen in das Gesetz, bis zu denen Aufträge ohne europaweite Ausschreibungen vergeben werden können. Sie sind im CDU-Entwurf höher als die aktuellen, vom Senat festgelegten Obergrenzen. Bauaufträge sollen etwa bis zu einem Volumen von 100 000 Euro „freihändig“ vergeben werden können.

Aus Sicht der CDU soll bei der Auftragsvergabe durch das Land künftig nicht mehr das günstigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommen. Ein Bauprojekt etwa kann dann auch teurer sein, wenn es im Gegenzug länger hält als beim billigsten Angebot.

Eine Festlegung zur Höhe des Mindestlohns, den Unternehmen ihren Mitarbeitern als Voraussetzung für öffentliche Aufträge zahlen müssen, sollte nach den Worten Gräffs nicht im Gesetz verankert werden. Dies müsse der Senat tun. Aus Sicht der CDU müsse sich die Höhe dieses Vergabemindestlohns an den Tarifverträgen der jeweiligen Branchen anlehnen und dürfe diese nicht aushebeln.

Die rot-rot-grüne Koalition plant ebenfalls eine Reform des Vergaberechts. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) will ihren Entwurf nach Angaben einer Sprecherin in Kürze vorlegen. Darin ist auch eine Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,00 Euro die Stunde vorgesehen. Pop hatte vor geraumer Zeit angekündigt, sie wolle sich an den Eingangsstufen des Öffentlichen Dienstes orientieren. Daraus würde ein Mindestlohn von mindestens 10,49 Euro resultieren.

Er könnte nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen auch höher liegen: Die SPD hatte jüngst auf einem Parteitag beschlossen, den Mindestlohn bis 2021 auf 12,63 Euro zu erhöhen. Laut Bundesarbeitsministerium ist ab dieser Summe gewährleistet, dass der Betreffende eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung erhält.

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